Urteil der Woche - Dienstag, 25.05.2010 11:47

Anzeigepflichten, Arglist und Versicherungsschutz

Antragsformulare und die damit verbundenen Antragsfragen zu ärztlichen Untersuchungen zeigen immer wieder, wie diffizil solche Abläufe nachträglich im Streitfall auseinandergepflückt werden müssen. Die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ berichtete in Heft 3/2010 darüber, dass unvollständige Angaben in einem Antragsformular nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz kosten, wenn diese ersichtlich unvollständig ausgefüllt wurden und der Versicherer das nicht beanstandete oder Nachfragen stellte. Die Richter stellten im Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 09.07.2008 heraus, dass die Versicherung dann nicht vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sie den Fehler bemerkt, aber trotzdem beim Kunden nicht nachgefragt hat (Aktenzeichen 20 U 195/07).

Anders sieht es aus, wenn der Versicherer nach Entdeckung einer Täuschung innerhalb der Jahresfrist des § 124 BGB seine Anfechtungserklärung begründet. Stellt der Versicherer neue Umstände fest, die ein arglistiges Handeln untermauern könnten, so ist er nicht daran gehindert die Anfechtung mit den alten und neuen Umständen zu begründen.

Selbst bei Wiederinkraftsetzung nach Kündigung eines Vertrages hat der Versicherungsnehmer nach Meinung der Richter des OLG Bamberg (Entscheidung vom 01.03.2010; Aktenzeichen 1 U 74/09) sämtliche vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen.

Denn bei arglistiger Täuschung kann sich der Versicherungsnehmer nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZA 26/05; IV ZR 1/07) nicht mehr auf eine unterbliebene Nachprüfung berufen. Ausnahmen wären nur offenkundig belanglose und alsbald vergehende erfragte Gesundheitsstörungen.

Tags: Anfechtung, Arglist, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Berufsunfähigkeitsversicherung, Falschangaben, Gerichtsurteile, Lebensversicherung, Obliegenheitsverletzung, Stichproben, unwahre Angaben, Urteile, Urteile zu Versicherungen, vorsätzlich falsche Angaben

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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