Urteil der Woche - Dienstag, 25.05.2010 11:47

Selbst bei Wiederinkraftsetzung nach Kündigung eines Vertrages hat der Versicherungsnehmer nach Meinung der Richter des OLG Bamberg (Entscheidung vom 01.03.2010; Aktenzeichen 1 U 74/09) sämtliche vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen.
Denn bei arglistiger Täuschung kann sich der Versicherungsnehmer nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZA 26/05; IV ZR 1/07) nicht mehr auf eine unterbliebene Nachprüfung berufen. Ausnahmen wären nur offenkundig belanglose und alsbald vergehende erfragte Gesundheitsstörungen.
Tags: Anfechtung, Arglist, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Berufsunfähigkeitsversicherung, Falschangaben, Gerichtsurteile, Lebensversicherung, Obliegenheitsverletzung, Stichproben, unwahre Angaben, Urteile, Urteile zu Versicherungen, vorsätzlich falsche Angaben
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