Urteil der Woche - Dienstag, 25.05.2010 11:47

Anzeigepflichten, Arglist und Versicherungsschutz

Antragsformulare und die damit verbundenen Antragsfragen zu ärztlichen Untersuchungen zeigen immer wieder, wie diffizil solche Abläufe nachträglich im Streitfall auseinandergepflückt werden müssen. Die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ berichtete in Heft 3/2010 darüber, dass unvollständige Angaben in einem Antragsformular nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz kosten, wenn diese ersichtlich unvollständig ausgefüllt wurden und der Versicherer das nicht beanstandete oder Nachfragen stellte. Die Richter stellten im Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 09.07.2008 heraus, dass die Versicherung dann nicht vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sie den Fehler bemerkt, aber trotzdem beim Kunden nicht nachgefragt hat (Aktenzeichen 20 U 195/07).

Anders sieht es aus, wenn der Versicherer nach Entdeckung einer Täuschung innerhalb der Jahresfrist des § 124 BGB seine Anfechtungserklärung begründet. Stellt der Versicherer neue Umstände fest, die ein arglistiges Handeln untermauern könnten, so ist er nicht daran gehindert die Anfechtung mit den alten und neuen Umständen zu begründen.

Selbst bei Wiederinkraftsetzung nach Kündigung eines Vertrages hat der Versicherungsnehmer nach Meinung der Richter des OLG Bamberg (Entscheidung vom 01.03.2010; Aktenzeichen 1 U 74/09) sämtliche vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen.

Denn bei arglistiger Täuschung kann sich der Versicherungsnehmer nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZA 26/05; IV ZR 1/07) nicht mehr auf eine unterbliebene Nachprüfung berufen. Ausnahmen wären nur offenkundig belanglose und alsbald vergehende erfragte Gesundheitsstörungen.

Tags: Anfechtung, Arglist, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Berufsunfähigkeitsversicherung, Falschangaben, Gerichtsurteile, Lebensversicherung, Obliegenheitsverletzung, Stichproben, unwahre Angaben, Urteile, Urteile zu Versicherungen, vorsätzlich falsche Angaben

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Produktwarnungen - Montag, 17.10.2011 08:00

Überhitzungsgefahr bei SAAB 9-3 und 9-5

Durch eine defekte Verbindung am Motorblock kann unter Umständen die Heizung der Modelle Saab 9-3 und 9-5 überhitzen und einen Brand im Fahrzeug verursachen.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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