Urteile - Mittwoch, 26.05.2010 12:27

Handyverlust

Der Verlust der heutigen Alleskönner trifft die meisten Besitzer hart. Wichtige Kontaktdaten gehen verloren. Andererseits wissen deren Besitzer, dass Langfinger nicht nur beim Diebstahl aus dem Fahrzeug, sondern auch bei allen anderen Gelegenheiten unterwegs sind, um die begehrten Datenträger zu klauen.

Aus einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 147 C 16/09 vom 12.10.2009) wird deutlich, dass die Richter nicht nur das Treiben der Langfinger bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen, sondern auch den Umgang der Besitzer mit ihren elektronischen Alleskönnern.

In dem Fall hatte die Ehefrau des Versicherungsnehmers ein Handy im Wert von knapp unter 600,00 Euro auf dem gut besuchten Kölner Hauptbahnhof in einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Tasche deponiert.

Das Fehlen des Handy wurde etwa nach einer halben Stunde bemerkt. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil die Einschätzung des Versicherers, dass im Rahmen der Bedingungen kein Versicherungsschutz zu gewähren ist.

Danach bestehe nur Versicherungsschutz, wenn das Handy im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Je höher das Diebstahlrisiko sei, desto besser müsste der Besitzer auf sein Hab und Gut aufpassen.

Tags: Crime, Diebesbeute, Faltblatt, Gerichtsurteile, Kostenerstattung, Langfinger, Nicht mit mir, Schadenaufwand, Schlauer gegen Klauer, Taschendiebstahl, Urteile, Urteile zu Versicherungen

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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