Auto & Verkehr - Donnerstag, 27.05.2010 13:22

Im konkreten Fall hatte das Fahrzeug im Jahr 2001 bereits Totalschaden erlitten. Nach der Schadenanzeige soll der Audi A 6 im Jahr 2002 mit einem Schlüssel unfallfrei erworben worden sein, bei einer nicht näher bekannten holländischen namens Firma Automobelbedrif "T" BV.
Im Juli 2007 meldete der Versicherungsnehmer seinem Kaskoversicherer unter Vorlage des Kaufvertrages den Totaldiebstahl seines Fahrzeuges in Polen.
Nachprüfungen des Kaskoversicherers ergaben, dass diese Firma den PKW nicht verkauft hatte und der Kaufvertrag unstreitig gefälscht war.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger darum wusste, dass der überreichte Kaufvertrag gefälscht war und die Erklärungsversuche zur Kaufabwicklung erhebliche Plausibilitätsdefizite aufweisen würden.
Die Klage gegen den Kaskoversicherer wurde abgewiesen.
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