Auto & Verkehr - Donnerstag, 27.05.2010 13:22

Gefälschter Kaufvertrag

Stellt sich bei der Schadenbearbeitung der Kaskoversicherung heraus, dass der vorgelegte Kaufvertrag für das gestohlene Auto gefälscht ist, so geht ein gegen Diebstahl versicherter Besitzer leer aus, wenn er keine plausiblen Erklärungen zum Kauf, etwaiger Vorschäden oder den Fahrzeugschlüsseln abgeben kann. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass die Glaubwürdigkeit für einen versicherten Diebstahl des Audi A6 in Polen, welcher Jahre zuvor schon einen Totalschaden erlitten hatte und dann in Holland gekauft worden sei, starken Zweifeln begegne (Aktenzeichen: 22 O 124/08 vom 19.08.2009). 

Im konkreten Fall hatte das Fahrzeug im Jahr 2001 bereits Totalschaden erlitten. Nach der Schadenanzeige soll der Audi A 6 im Jahr 2002 mit einem Schlüssel unfallfrei erworben worden sein, bei einer nicht näher bekannten holländischen namens Firma Automobelbedrif "T" BV.

Im Juli 2007 meldete der Versicherungsnehmer seinem Kaskoversicherer unter Vorlage des Kaufvertrages den Totaldiebstahl seines Fahrzeuges in Polen.

Nachprüfungen des Kaskoversicherers ergaben, dass diese Firma den PKW nicht verkauft hatte und der Kaufvertrag unstreitig gefälscht war.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger darum wusste, dass der überreichte Kaufvertrag gefälscht war und die Erklärungsversuche zur Kaufabwicklung erhebliche Plausibilitätsdefizite aufweisen würden.

Die Klage gegen den Kaskoversicherer wurde abgewiesen.

Tags: Autowracks, Betrug, Betrugsprüfung, Betrugsvorwurf, Crime, Dublettenherstellung, Falschangaben, Kaskoversicherung, Richterspruch, Schadenmeldung, Schrottfrisierung, unwahre Angaben, Urteile, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben, Vortäuschen von Straftaten

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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