Urteile - Mittwoch, 26.05.2010 11:48

Rückgabe des Leasingfahrzeuges und Meldepflichten des Fahrzeughalters

Wer sein Leasingfahrzeug an ein Autohaus oder den Leasinggeber zurückgibt, muss darauf achten, dass die polizeirechtlichen Verhaltensverantwortlichkeiten erfüllt werden und die Zulassungsstelle über die Rückgabe informiert wird. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde zu den Verantwortlichkeiten einer Leasingnehmerin vor kurzem ein Prozess geführt. Der Kfz-Versicherer war seiner Meldepflicht nachgekommen und hatte die Zulassungsbehörde darüber informiert, dass kein Versicherungsschutz mehr bestehen würde. Auf die Aufforderung eine neue Versicherungsbestätigungskarte vorzulegen oder die Kennzeichen zur Entsiegelung bzw. Abmeldung vorzulegen, reagierte die Leasingnehmerin nicht. Daraufhin wurde die Polizei zwecks Zwangsstillegung des Wagens informiert. Hieraus entwickelte sich eine bundesweite Fahndung, weil die Halterin bei mehreren Besuchen der Polizei nicht angetroffen werden konnte.

Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Klägerin es versäumt habe, die Zulassungsstelle über die Rückgabe informiert zu haben. Auch die Mitteilung der Klägerin, dass sie die Zulassungsstelle per FAX informiert habe und hierfür die Sendebestätigung habe, beeindruckte die Richter nicht.

In der Judikatur sei seit langem geklärt,, dass das Sendeprotokoll eines Faxgerätes keinen Beweis erbringe und auch keine Indizwirkung dafür hat, dass das FAX auch auf dem Empfängergerät der Zulassungsstelle angekommen ist.

Die Kosten für die Fahndungsausschreibung und den Polizeieinsatz muss die Klägerin tragen (Urteil VG Berlin, 11. Kammer, Aktenzeichen 11 K 57.10 vom 24.03.2010).

Tags: Aufklärungspflichten, Auto & Verkehr, Autoversicherungen, Fahrzeugabmeldung, Fahrzeughistorie, Gerichtsurteile, Haftungsfallen, Leasingrückgabe, Risikominimierung, Schadenersatz, Sicherheitskreislauf, Urteile, Urteile zu Versicherungen, Verkehrssicherheit, Versicherungen

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Brand - Mittwoch, 28.12.2011 21:58

Brand in Tiefgarage - sieben Fahrzeuge stark beschädigt

BAD GRIESBACH.LKRS.ROTTAL-INN: Am Dienstag (27.12.2011) brannten in einer Tiefgarage eines Hotels in der Thermalbadstraße sieben Fahrzeuge zum Teil vollständig aus. Die Ermittler der Kripo Passau gehen von Brandstiftung aus. Es entstand Sachschaden von rund 150.000 Euro.

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