Auto & Verkehr - Dienstag, 08.06.2010 11:00

Mit einem funktionsfähigen Prototypen setzen die Forscher des Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie erstmals einen asymmetrischen Algorithmus ein.
Die Wissenschaftler legen die Sicherheit eines Fahrzeuges nun noch stärker in die Hände der Fahrzeugnutzer.
Das Geheimnis zur Fahrtfreigabe befindet sich auf einem kleinen kryptographischen Chip, der energiesparend die Datenübertragungsmenge und den Rechenaufwand bewerkstelligt.
Bei dieser Art von Algorithmen befinden sich die Informationen nur im Schlüssel selbst, so dass auch die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel gegen den Zugriff unbefugter Personen steigen werden.
Auch wenn die Technologie noch nicht in der Serienproduktion umgesetzt ist, so ergeben sich aus dem Bericht des Fraunhofer Institut doch einige Fragen zur Sicherheit der Fahrzeuge und den Beweisanforderungen zu einer Entwendung.
Das Landgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2008 (Aktenzeichen 22 O 126/07) die Parameter herausgestellt, die für den Beweis der Entwendung bzw. einer Vortäuschung des Versicherungsfalles sprechen könnten. In diesem Fall hatte der Versicherungsnehmer einen Schlüssel mit ausgetauschtem Transponder sowie Kopierspuren vorgelegt. Die Klage wurde abgewiesen.
In einem weiteren Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 24.11.2009 (Aktenzeichen 9 U 77/09) konnte der Versicherungsnehmer nicht plausibel erläutern, warum er seiner Kaskoversicherung nacheinander Fahrzeugschlüssel einreichte, die nicht zu dem versicherten BMW gehörten, aber als Originalschlüssel deklariert wurden.
Schon diese Fälle der Rechtsprechung zeigen, dass der Versicherungsnehmer keineswegs sicher sein kann, dass mit der Hereingabe der Fahrzeugschlüssel ein versicherter Diebstahl belegt ist, sondern es auf deren Herkunft, Originalität und Zuordnungsfähigkeit zum Fahrzeug ankommen wird.
Liegen Manipulationen vor, so kommt der Versicherungsnehmer schnell unter Verdacht. Dabei kann auch entscheidend sein, was der Versicherungsnehmer im Fall des Schlüsselverlustes unternommen hat.
Mit der Decodierung von Autoschlüsseln nach Diebstahl eines Kfz hatte sich das Landgericht Hamburg zu befassen. Das Fahrzeug des Klägers, ein BMW, wurde im Januar erstmals gestohlen und darauf wiederum im Juni. Beim ersten Diebstahl gab der Kläger an, dass er das Fahrzeug mit 3 Schlüssel erworben habe, auf Vorhalt der Polizei korrigierte er diese Angaben dann auf 4 Schlüssel, wobei der 4. bei einem Einkauf verloren gegangen sei.
Das Fahrzeug wurde kurze Zeit nach dem ersten Diebstahl später aufgefunden. Die Polizei ging seinerzeit davon aus, dass der Wagen mit einem Originalschlüssel geöffnet und gefahren worden war. Sie wies den Kläger darauf hin, dass er Maßnahmen ergreifen müsse um einen neuerlichen Diebstahl zu verhindern.
Diesen Nachweis der Decodierung und des Schlosstausches konnte der Kläger im 2. Diebstahl nicht führen. Das Gericht wies die Klage gegen den Versicherer ab (Urteil vom 28.09.2007, Aktenzeichen 306 O 310/06).
Experten fordern daher schon länger, dass die Betroffenen, insbesondere deren Risikoträger im Versicherungsfall vom Hersteller oder Händler umfassend über den Inhalt der Chips und deren Möglichkeiten zur Sperrung informiert werden, damit die Gefahr, dass die Daten eines Autoschlüssel durch Unbefugte ausgelesen oder verändert wurden, ohne das der Berechtigte hiervon etwas mitbekommt, verhindert oder zumindest festgestellt werden kann.
Die RFID-Technik bietet hierfür neue Perspektiven. Diese sollten stärker für den Nachweis einer sachgemäßen Nutzung des Produktes, insbesondere der Sicherheitstechnik genutzt werden. Das würde nicht nur den Verbrauchern bei der Nachweispflicht einer Entwendung entlasten, sondern die Möglichkeit geben zu wirkungsvollen Aufklärungs- und Schutzmaßnahmen gegen die Langfinger.
Experten aus 10 Nationen werden am 24. und 25.06.2010 auf dem "Key-Seminar 2010" in zahlreichen Live-Demonstrationen den Fragen der Fahrzeugsicherheit und Schadenaufklärung nachgehen.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie unter: www.versicherungstage.de
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