Ratgeber & Recht - Donnerstag, 10.06.2010 10:55

Verbraucherkreditrichtlinie tritt in Kraft

Mehr Transparenz und Information erhalten Bankkunden ab dem 11. Juni beim Abschluss von Privatkrediten. An diesem Freitag tritt nämlich die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Schließen Privatpersonen künftig ein Darlehen ab, sind sie besser geschützt und haben größere Rechtssicherheit als zuvor. "Das ist ein Pluspunkt für die Kunden und auch zum Vorteil der Bank. Kreditgeber, die sich auch zuvor schon verantwortlich verhalten haben, werden kaum Probleme mit den zusätzlichen Anforderungen haben", erklärt Arne Obermann von der Commerzbank.

Realistische Kreditwerbung: Transparenz und Vergleichbarkeit ist bei der zukünftigen Kreditwerbung der Maßstab. Sollte mit Konditionen geworben werden, so ist ein Zinssatz anzugeben, der bei einer Mehrheit der Kunden angewendet wird. Zudem muss die Werbung stets den effektiven Jahreszins nennen, die Angabe des Nominalzinses reicht nicht.

Einheitliche Information:

Der Verbraucher soll Chancen und Risiken eines Darlehens künftig besser erkennen. Dazu wird ihm die Bank vor Vertragsschluss die genauen Konditionen schriftlich übergeben. Hierzu nutzen viele Banken künftig ein einheitliches Formular, so kann der Kunde besser vergleichen.

Wichtige Informationen sind etwa Gesamt- und Nettodarlehensbetrag, effektiver Jahreszins, Vertragslaufzeit und Auszahlungsbedingungen.

Kürzere Kündigungsfristen: Die bisherigen Vorgaben (sechs Monate Wartezeit und drei Monate Kündigungsfrist) werden erheblich gelockert. Verbraucher können Teile oder das Gesamtdarlehen künftig jederzeit zurückzahlen, wenn es nicht durch eine Grundschuld besichert ist. Banken dürfen dafür allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Mehr Informationen während der Vertragslaufzeit:

Während der Vertragslaufzeit haben die Kunden jederzeit das Recht auf die Bereitstellung eines Tilgungsplans. Außerdem werden Kunden kontinuierlich über Zinsänderungen im Kontokorrentbereich informiert.

Besondere Informationspflichten hat der Kreditgeber, wenn Kunden ihr Konto überziehen.

Die Neuerungen gelten für Verträge, die ab dem 11. Juni geschlossen werden und in Teilen auch für schon bestehende Verträge.

Außer privaten Kreditverträgen fallen auch Überziehungskredite und geduldete Überziehungen unter das neue Gesetz. Kredite unter 200 Euro und zinsfreie Darlehen sowie Förderkredite bleiben unberührt.

Tags: Kündigungfristen, Konsumentenschutz, Kundenzufriedenheit, Produktqualität, Produktsicherheit, Selbstauskunft, Seriösität, Transparenz, Verbraucherschutz, Vertrauen, Vertrauen durch Sicherheit, Warnmitteilungen

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Fahndung & Sicherstellung - Samstag, 14.04.2012 16:07

Gestohlene Luxuswagen sichergestellt

Schlag auf Schlag geht es momentan bei den Schleierfahndern bei ihrer Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Am Donnerstag, 12.04.2012, konnten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim nun schon den dritten Wagen innerhalb zweier Wochen aus dem Verkehr ziehen. Diesmal griffen sich die Fahnder einen hochwertigen BMW X 6 heraus.

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Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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