Produktwarnungen - Montag, 14.06.2010 11:37

Löschdecken mit Verletzungsrisiken

Bei Kleinbränden sind Löschdecken in Haushalten und Gewerbe ein sinnvoller Schutz. Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Rapex) meldet allerdings vermehrt Gefahren, die selbst von der Nutzung einer Löschdecke ausgehen können. Die Sicherheitsstandards der einschlägigen europäischen Norm EN 1869 scheinen einige Hersteller nicht zu erfüllen. Vor dem Kauf einer Löschdecke sollte man sich entsprechend informieren, damit einem im Brandfall ein Produkt zur Verfügung steht, das nicht selbst nach wenigen Sekunden in Brand gerät.

Die von Rapex als unsicher gemeldeten Produkte finden Sie unter „Burns and fire“. Es werden die Begriffe „Fire blanket, Couverture Anti-feu, Blusdeken“ als Suchkriterium unterstützt. Von Belgien wurden für 2010 bereits 6 Produkte als bedenklich gemeldet (Referenznummern der Rapex-Meldungen: 0526, 0527, 0528, 0898, 0899, 0900).

Die Suchfunktionen finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm

Tags: Überhitzungsgefahr, Überhitzungsgefahren, Brandgefahr, brandgefährliche Akkus , Fabrikationsfehler, Fettbrände, Küchenbrände, Konsumentenschutz, Löschdecke, Rückrufaktionen, Vorbeugung

Prävention - Montag, 02.08.2010 19:22

Zurich will redliche Kunden besser schützen!

Die Zurich Versicherungen haben heute bekannt gegeben, dass in Deutschland, am Standort Köln die zentrale Betrugsabwehr in einem Dezernat gebündelt wird.

Nach Aussagen des Vorstandmitgliedes Rüdiger Hackhausen ist diese zentrale Aufhängung innerhalb des Konzerns nicht nur neu, sondern die 50 Experten sollen zum Wohl des redlichen Kunden dem facettenreichen Betrug quer durch die Versicherungssparten eindämmen. 

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Brand - Dienstag, 07.09.2010 09:34

Trennschleifen, Sicherheitsvorschriften und Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit der Frage der groben Fahrlässigkeit auseinandergesetzt und bewertet, ob ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften von Berufsgenossenschaften ausreichen um den Versicherungsschutz zu gefährden, selbst wenn sie nicht polizeiliche und genau genommen auch nicht einmal behördliche, sondern nur körperschaftliche Sicherheitsvorschriften sind.

Das Trennschleifen in unmittelbarer Nähe zum gefüllten Benzintank und relativer Nähe zur Kraftstoffleitung, ohne den Benzintank zuvor entleert zu haben, Schutzbleche angebracht zu haben, oder die Kraftstoffleitung abgeklemmt zu haben, stellt auch in subjektiver Hinsicht einen besonders groben Sorgfaltsverstoß dar.

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Urteil der Woche - Dienstag, 07.09.2010 09:34

Trennschleifen, Sicherheitsvorschriften und Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit der Frage der groben Fahrlässigkeit auseinandergesetzt und bewertet, ob ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften von Berufsgenossenschaften ausreichen um den Versicherungsschutz zu gefährden, selbst wenn sie nicht polizeiliche und genau genommen auch nicht einmal behördliche, sondern nur körperschaftliche Sicherheitsvorschriften sind.

Das Trennschleifen in unmittelbarer Nähe zum gefüllten Benzintank und relativer Nähe zur Kraftstoffleitung, ohne den Benzintank zuvor entleert zu haben, Schutzbleche angebracht zu haben, oder die Kraftstoffleitung abgeklemmt zu haben, stellt auch in subjektiver Hinsicht einen besonders groben Sorgfaltsverstoß dar.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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