Plagiate - Mittwoch, 07.07.2010 15:34

Gegen zwei Anbieter und einen Hersteller gefälschter MC Produkte wurden noch vor Ort rechtliche Schritte eingeleitet.
Nachdem das Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die durch den Gerichtsvollzieher auf der Messe zugestellt wurde, entfernte auch der letzte Widersacher seine Produkte. Mit zwei Firmen gelang vorher eine außergerichtliche Einigung.
Die Aussteller behaupteten nicht davon zu wissen, dass in Deutschland nicht nur die Herstellung von Plagiaten untersagt sei, sondern auch deren Vertrieb und Ausstellung.
Die illegalen Produktkopien zielten auf die Täuschung argloser Käufer. Äußerlich waren die Produkte nicht vom Original zu unterscheiden. Für den Endverbraucher bergen die Produkte ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
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