Ratgeber & Recht - Sonntag, 01.08.2010 18:23

Flug storniert - Erstattung von Zusatzkosten

Wer seinen Flug nicht antritt, hat trotzdem das Recht auf Erstattung bestimmter Zusatzkosten, doch kaum einer weiß es. Dies trifft auch zu, wenn ein Billigflug oder ein Spezialangebot wahrgenommen wurde.

Flugnebenkosten wie z.B. Steuern, Flughafengebühr, Treibstoffzuschlag, Sicherheitsgebühr oder auch Zuschlag für die Beförderung von Gepäck, machen gerade bei Billigfliegern mittlerweile einen nicht unerheblichen Teil des Ticketpreises aus.

Flughafengebühr und personenbezogene Steuern müssen aber auf jeden Fall zurückerstattet werden, wenn der Flug nicht angetreten oder storniert wird. Diese Gelder sind nur an das Finanzamt durch die Fluggesellschaften abzuführen, wenn auch tatsächlich der Passagier befördert wurde, so die Aussage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Airlines weisen aber bisher auf die Erstattungsfähigkeit bestimmter Kosten nicht explizit hin, so das die Beantragung der Rückerstattung auf eigenem Wege erfolgen muss und sich kompliziert und bürokratisch zeigen könnte. Die Verbraucherzentrale rät dazu, dies zweigleisig zu tun (E-Mail und Brief).

Folgende Angaben müssen im Schreiben enthalten sein:

- Name des Passagiers
- Flugnummer- Buchungsnummer
- Datum des Fluges
- Summe, die erstattet werden soll
- eigene Bankverbindung

Grundsätzlich sollte der Anspruchsteller hartnäckig bleiben und auch nach Ablauf der selbst gesetzten Frist sich erneut in Erinnerung bringen. Nicht selten soll es vorkommen, dass die Airlines auf den 1. Brief gar nicht reagieren oder ein umständliches Formularverfahren anstreben möchten, so die Verbraucherzentrale. Sollte man zu keiner Einigung gekommen sein, so hält die Verbraucherzentrale auch den gerichtlichen Weg für notwendig, da es bisher keine Präzedenzfälle gäbe.

Tags: Abzockfallen, Flugkosten, Hinweis, Konsumentenschutz, Kostenersatz, Kostenerstattung, Rabattretter, Rechtsschutz, Reisegepäck, Seriösität, Service, Stornierung, Transparenz, Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale, Zahlungsmoral

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Brand - Mittwoch, 28.12.2011 21:58

Brand in Tiefgarage - sieben Fahrzeuge stark beschädigt

BAD GRIESBACH.LKRS.ROTTAL-INN: Am Dienstag (27.12.2011) brannten in einer Tiefgarage eines Hotels in der Thermalbadstraße sieben Fahrzeuge zum Teil vollständig aus. Die Ermittler der Kripo Passau gehen von Brandstiftung aus. Es entstand Sachschaden von rund 150.000 Euro.

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