Urteil der Woche - Donnerstag, 30.07.2009 17:24

Sicherheit des Straßenverkehrs geht vor

Der spektakuläre Fall des Unfallprovozierers Pierre R. geht in eine neue Runde. Der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichtes Hamm hat nun über die Revision entschieden (5 Ss 207/09).

Das mit der Revision angefochtene Urteil wegen fahrlässiger Tötung und einer lebenslangen Dauer der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben. Die Maßregelanordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt trotz der teilweisen Aufhebung des Urteils bestehen. Die Richter führten an, dass die Voraussetzungen einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit weiter vorliegen würden. Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter in fünf Fällen absichtlich einen Eingriff in den Straßenverkehr begangen um einen Unglücksfall herbeizuführen und hieraus Kapital zu schlagen. Damit hat Pierre R. gezeigt, dass er bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen. Auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2005 = NJW 2005, 1957 f. wurde entsprechend hingewiesen.

Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine erweiterte kleine Strafkammer des Landgerichtes Essen zurückverwiesen. Weitere Berichterstattung folgt.

Tags: Betrug, charakterliche Ungeeignetheit, Führerscheinentzug, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, lebenslange Sperre, manipulierte Verkehrsunfälle, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Revision, Richterspruch, Risikominimierung, Strafkammer, Strafsenat, Unfallprovozierer, Unfallprovozierer auf deutschen Straßen, Versicherungsbetrug, Vortäuschen von Straftaten

Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Brand - Montag, 12.07.2010 07:00

Sportwagen ausgebrannt

Ein 35 Jahre alter Sportwagen der Marke Dutton brannte komplett am 11.07.2010 an einem Feldweg der Landesstraße 228 komplett aus. Der 44-jährige Fahrzeughalter aus Erkelenz und sein 45-jähriger Beifahrer aus Mönchengladbach waren auf einer Rundfahrt. Die Männer bemerkten ein Ruckeln im Motorraum und danach eine Qualmentwicklung im Antriebsbereich.

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Versicherungsbarometer - Dienstag, 29.06.2010 10:43

Haftpflichtversicherung wird teurer

In diesem Jahr werden viele Haftpflichtversicherer ihre Prämien anheben müssen. Bereits zum 01.07.2010 rechnen Analysten mit einer Beitragsanpassung um bis zu fünf Prozent. Die Erweiterung des Deckungsumfanges und die immer teurer werdenden Schäden sind die Hauptgründe der Preisanhebung.

Die Aufdeckung des Brillenkartell durch das Bundeskartellamt wird die Haftpflichtversicherer in diesem Jahr noch nicht spürbar entlasten können. Erste Regresse der Versicherer werden nach dem vollständigen Abschluss der Verfahren zu erwarten sein. Der Gesamtschaden durch die Preisabsprachen wird sich ohnehin schwer berechnen lassen, da nicht alle Versicherer das Merkmal "Brillenschaden" in ihren Datenbeständen hinterlegt haben.

Unerwartete Unterstützung bei der Aufklärung dubioser Haftpflichtschäden erhalten die Versicherer aus dem Elektronik- und Fotobereich. Falschangaben zum Schadenhergang können durch Härtetests der Hersteller schneller aufgeklärt werden.

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