Urteil der Woche - Donnerstag, 30.07.2009 17:24

Das mit der Revision angefochtene Urteil wegen fahrlässiger Tötung und einer lebenslangen Dauer der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben. Die Maßregelanordnung zur Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt trotz der teilweisen Aufhebung des Urteils bestehen. Die Richter führten an, dass die Voraussetzungen einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit weiter vorliegen würden. Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter in fünf Fällen absichtlich einen Eingriff in den Straßenverkehr begangen um einen Unglücksfall herbeizuführen und hieraus Kapital zu schlagen. Damit hat Pierre R. gezeigt, dass er bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen. Auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2005 = NJW 2005, 1957 f. wurde entsprechend hingewiesen.
Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine erweiterte kleine Strafkammer des Landgerichtes Essen zurückverwiesen. Weitere Berichterstattung folgt.
Tags: Betrug, charakterliche Ungeeignetheit, Führerscheinentzug, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, lebenslange Sperre, manipulierte Verkehrsunfälle, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Revision, Richterspruch, Risikominimierung, Strafkammer, Strafsenat, Unfallprovozierer, Unfallprovozierer auf deutschen Straßen, Versicherungsbetrug, Vortäuschen von Straftaten
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