Urteile - Montag, 20.09.2010 20:42

Herstellerhaftung und Entlastungbeweis

Das OLG Hamm hat mit Beschlussdatum 20.01.2010 das Urteil 21 U 207/09 gefällt, dass sehr wohl eine Entlastung des Herstellers im gegenständlichen Fall möglich ist und hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Wurde ein Produkt über einen Zeitraum von 10 Jahren problemlos ständig eingesetzt, kann dem Hersteller der Entlastungsbeweis gelingen, wonach die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen ist. §1 Abs.1 des Produkthaftungsgesetzes verpflichtet den Hersteller eines Produkts zum Schadenersatz, wenn durch einen Fehler des Produkts ein Personen- oder Sachschaden verursacht worden ist.

Der Hersteller kann sich von dieser Haftung nach §§ 1 Abs.2 Nrn.2 und 4 aber frei zeichnen, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den schadenursächlichen Fehler noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte.

Im aktuellen Fall erkannte das Gericht für bewiesen an, dass angesichts der Nutzung der Überladebrücke seit 1999, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass der am 02.02.2008 gebrochene Bolzen, der inzwischen verloren gegangen ist, erst nachträglich, etwa durch eine Überlastung der Anlage, defekt geworden ist.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach § 823 Abs. 1, 2 BGB scheiden damit aus. Im Übrigen ist nach der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme und dem Foto Bl. 45 GA ohnehin davon auszugehen, dass die Überladebrücke nachträglich verändert worden ist. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Überladebrücke über den gebrochenen Bolzen hinaus einen anderen Fehler, der der Beklagten zugerechnet werden könnte, aufgewiesen hat. Das vollständige Urteil können Sie über den folgenden Link einsehen:

www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/21_U_207_09beschluss20100126.html

Tags: ProdHG, Produkt-Mangel, Produktbeobachtung, Produktfehler, Produkthaftungsgesetz, Produkthaftungsrecht, Produktmangel, Produktqualität, Produktschutz, Produktsicherheit, Produsa, Urteil, Verletzung, Verletzungsgefahr

Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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