Urteile - Montag, 01.11.2010 00:00

Es wird gemutmaßt, dass die Veruntreuung in diesem kleinem Unternehmen nur geschehen konnte, weil es kein eigenes Controlling mehr gab. Der tatsächliche Schaden könnte ca. 3,5 Millionen Euro erreichen. Näheres wird eine umfangreiche Untersuchung ergeben. Die veruntreuten Gelder wurden u.a. zu privaten Zwecken, wie etwa für die Begleichung der Kosten der eigenen Ehescheidung oder Büromieten verwendet.
Letztendlich hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende und Steuerberater Werner Otto F. den Fall selbst im Jahre 2009 durch eine Selbstanzeige bei der Steuerbehörde ins Rollen gebracht.
Das Verfahren vor der 2. großen Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen wird am 02.11.2010 in Saal 247 forgesetzt (Aktzenzeichen: II-2 KLs 20/10).
Tags: Anklage, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Urteile, Veruntreuung, Wirtschaftsstrafsachen
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