Urteile - Donnerstag, 04.11.2010 00:00

Im gegenständlichen Fall hatte eine Autofahrerin ein parkendes Fahrzeug gerammt und ist, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder die Polizei zu verständigen, nach dem Unfall zur Arbeitsstelle gefahren. Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde gem. § 153 Absatz 1 StPO eingestellt.
Der KFZ-Haftpflichtversicherer ging in die Schadenregulierung des Unfallgegners und nahm dann seine eigene Versicherungsnehmerin in voller Schadenhöhe in Regress. Die Klage der Unfallverursacherin wurde im vollen Umfang abgewiesen.
Das Gericht nahm der Klägerin die Behauptung des Schockustands nach einem Blechschaden nicht ab. Vielmehr hätte sie dann zu einem Arzt und nicht zur Arbeitsstelle fahren müssen. Gleichwohl konnte sie nicht beweisen, eine angemessene Zeit am Unfallort verblieben zu sein, um die Aufklärungsobliegenheit nicht zu verletzen.
Letztendlich kam eben noch der Umstand dazu, dass die Klägerin bereits in mehrere Unfälle verwickelt war und somit ihre Glaubwürdigkeit erheblich in Frage gestellt war. Dieses Urteil basiert noch nach auf dem alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG), es wäre aber vermutlich nach den neuen AKB´s nicht anders ausgefallen, denn auch hier wird ausdrücklich hervorgehoben, dass ein Unfallort nicht verlassen werden darf, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherung, Rechtsprechung, Regreß, Richterspruch, Unfall, Unfalluntersuchung, Urteile, Versicherungsschutz
Weitere Meldungen: Urteil der Woche
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.