Urteile - Donnerstag, 04.11.2010 00:00

Verletzung der Obliegenheiten bei Flucht vom Unfallort

Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort führt zur Verletzung der Aufklärungs-Obliegenheit gegenüber dem KFZ-Haftpflichtversicherer, selbst dann, wenn der Unfallbeteiligte sich später aus eigenem Antrieb bei der Polizei freiwillig meldet. Im neuesten Urteil des Amtsgericht Berlin Mitte (AZ: 107 C 3279/09) wird darauf eingegangen, dass auch ein Schockzustand der Unfallverursacherin nicht ausreichend ist, um die Regressforderung des eigenen KFZ-Versicherers auszusetzen. Der Vorwurf, die vertraglichen Obliegenheiten vorsätzlich durch die Entfernung vom Unfallort verletzt zu haben, kann auch nicht mit der Aussage entkräftet werden, dass sie nach zweieinhalb Stunden selbst zur Polizei gegangen sei

Im gegenständlichen Fall hatte eine Autofahrerin ein parkendes Fahrzeug gerammt und ist, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder die Polizei zu verständigen, nach dem Unfall zur Arbeitsstelle gefahren. Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde gem. § 153 Absatz 1 StPO eingestellt.

Der KFZ-Haftpflichtversicherer ging in die Schadenregulierung des Unfallgegners und nahm dann seine eigene Versicherungsnehmerin in voller Schadenhöhe in Regress. Die Klage der Unfallverursacherin wurde im vollen Umfang abgewiesen.

Das Gericht nahm der Klägerin die Behauptung des Schockustands nach einem Blechschaden nicht ab. Vielmehr hätte sie dann zu einem Arzt und nicht zur Arbeitsstelle fahren müssen. Gleichwohl konnte sie nicht beweisen, eine angemessene Zeit am Unfallort verblieben zu sein, um die Aufklärungsobliegenheit nicht zu verletzen.

Letztendlich kam eben noch der Umstand dazu, dass die Klägerin bereits in mehrere Unfälle verwickelt war und somit ihre Glaubwürdigkeit erheblich in Frage gestellt war. Dieses Urteil basiert noch nach auf dem alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG), es wäre aber vermutlich nach den neuen AKB´s nicht anders ausgefallen, denn auch hier wird ausdrücklich hervorgehoben, dass ein Unfallort nicht verlassen werden darf, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherung, Rechtsprechung, Regreß, Richterspruch, Unfall, Unfalluntersuchung, Urteile, Versicherungsschutz

Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

weiter...

Weitere Meldungen: Diebstahl

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

weiter...

Weitere Meldungen: Urteil der Woche

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

weiter...

Weitere Meldungen: Prävention

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Buchvorstellung

So werden Lügner überführt!

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Neuauflage des Kriminalistik-Lexikons

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Information Security Management – Das Praxishandbuch

Shop

Rezension

Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

Websites von ProVersicherer: