Auto & Verkehr - Samstag, 06.11.2010 00:00

Der Fahrzeugbesitzer behauptete, sein Fahrzeug bereits seit 25 Jahren unter diesem Baum abzustellen und bisher sei nichts passiert. erst nachdem der Baumbesitzer diesen Baum beschnitten hatte (Verjüngerungsschnitt im unteren Bereich), sei es zu den herabfallenden Eicheln gekommen. Ihm entstand ein Schaden von rund 1.900 Euro für den er per Klage Schadenersatz forderte. Das Gericht folgte den Ausführungen des Klägers nicht und wies die Klage mit der Begründung ab, dass es es natürliche Eigenschaft eines Baumes ist, im Herbst seine Früchte (wie Eicheln oder Kastanien) abzuwerfen.
Tags: Auto & Verkehr, Urteile
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