Urteile - Freitag, 05.11.2010 00:00
Der Vermieter ließ das Wasser sofort abpumpen und veranlasste den Transport der Kunstgegenstände ins Trockene. Gegen Mittag des selben Tages informierte er seinen Mieter über den Vorfall.
Trotz dieser Sofortmassnahmen des Vermieters, seien aber 141 Kunstwerke so stark beschädigt, dass sie unverkäuflich wurden und der Mieter verlange Schadenersatz.
Das Gericht konnte diesem Begehren nicht folgen. Kein Hausbesitzer ist generell in der Verpflichtung, vorsorglich das Rohrsystem (Generalinspektion) auf mögliche Fehler in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.
Die Klage begründete der Mieter damit, dass bei rechtzeitiger Meldung des Wasserschaden, er womöglich einige Kunstwerke mehr, hätte retten können. Die Klage wurde auch mit der Begründung abgewiesen, dass eine Pflicht zur frühen Information des eingetretenen Schadens unter Zurückstellung anderer notwendiger Massnahmen nur dann bestanden hätte, wenn der Vermieter Kenntnis über die Lagerung hochwertiger Kunstgegenstände gehabt hätte. Diesen Beweis konnte der Kläger nicht erbringen.
Tags: Haftpflichtversicherung, Haftung, Kunstgegenstände, Richterspruch, Risikominimierung, Risikoprophylaxe, Schadenersatz, Schadenfälle, Urteile
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.