Urteile - Freitag, 05.11.2010 00:00

Schwimmende Kunstwerke

Das OLG Koblenz musste sich in seiner Sitzung vom 30.09.2010 (AZ: 2 U 779/09) mit dem Thema der generellen Verpflichtung des Vermieters, zur Überprüfung der wasserführenden Rohrsystems innerhalb eines Mietshauses, befassen.

Im gegenständlichen Fall hatte ein freischaffender Künstler einen Kellerraum gemietet um dort eine größere Menge an selbsterstellten Reliefs, zu lagern. Die Jahresmiete für den Kellerraum betrug rund 1.800 Euro jährlich. Der Vermieter erfuhr am Morgen des 25.02.2008, dass in den Kellerräumen ein Heizungsrohr gebrochen war. Das Wasser sammelte sich leider überwiegend in dem um 75 cm tiefer als alle anderen Räume gelegenen Kellerraum, welcher vom Kläger gemietet war.

Der Vermieter ließ das Wasser sofort abpumpen und veranlasste den Transport der Kunstgegenstände ins Trockene. Gegen Mittag des selben Tages informierte er seinen Mieter über den Vorfall.

Trotz dieser Sofortmassnahmen des Vermieters, seien aber 141 Kunstwerke so stark beschädigt, dass sie unverkäuflich wurden und der Mieter verlange Schadenersatz.

Das Gericht konnte diesem Begehren nicht folgen. Kein Hausbesitzer ist generell in der Verpflichtung, vorsorglich das Rohrsystem (Generalinspektion) auf mögliche Fehler in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.

Die Klage begründete der Mieter damit, dass bei rechtzeitiger Meldung des Wasserschaden, er womöglich einige Kunstwerke mehr, hätte retten können. Die Klage wurde auch mit der Begründung abgewiesen, dass eine Pflicht zur frühen Information des eingetretenen Schadens unter Zurückstellung anderer notwendiger Massnahmen nur dann bestanden hätte, wenn der Vermieter Kenntnis über die Lagerung hochwertiger Kunstgegenstände gehabt hätte. Diesen Beweis konnte der Kläger nicht erbringen.

Tags: Haftpflichtversicherung, Haftung, Kunstgegenstände, Richterspruch, Risikominimierung, Risikoprophylaxe, Schadenersatz, Schadenfälle, Urteile

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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