Urteile - Dienstag, 02.11.2010 00:00

Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach aufbewahrt

Das dauerhafte Belassen des Fahrzeugscheines im Handschuhfach eines Fahrzeuges stellt nach Ansicht des Landes- und Oberlandesgerichts Oldenburg (Az: 5 U 153/09) weder eine grobe Fahrlässigkeit noch eine Gefahrerhöhung dar. Wenngleich die Richter auch dem Kfz-Schein eine gewisse Bedeutung als Legitimationspapier bei Polizeikontrollen zukommen lassen, so wird die Bedeutung schon dadurch relativiert, dass er weder die Identität des Fahrzeugs mit demjenigen beweist, für das der Kfz-Schein ausgestellt worden ist, noch dass die Eintragungen zur Person des Zulassungsinhabers zutreffen.

Deshalb werden beim Verbringen von Kraftfahrzeugen in Staaten außerhalb der Europäischen Union an der sogenannten Schengen-Außengrenze nicht nur die Personal und Fahrzeugpapiere, sondern vor allem die Fahrzeugidentifikations-Nummern (FIN) kontrolliert. Es ist gerichtsbekannt, dass die Fahrer und Fahrzeugdaten nahezu lückenlos erfasst werden. Vor diesem Hintergrund erleichtert der vorgefundene Fahrzeugschein die Verwertung nur sehr bedingt.

Aber auch für den Fall, dass ein gestohlenes Fahrzeug innerhalb des Schengenraums veräußert werden soll, hilft allein ein im Auto hinterlassener Fahrzeugschein wenig.

Nach Ansicht des Gerichts ist es nämlich mehr als unwahrscheinlich, dass sich ein redlicher Kaufinteressent mit der Ausrede zufrieden gibt, dass ihm der für einen Verkauf gleichzeitig benötigte Fahrzeugbrief nicht ausgehändigt werden kann, weil er verlorengegangen ist.

Im gegenständlichen Fall hatte der Besitzer das Fahrzeug per Internet zum Verkauf angeboten.

Bereits eine Woche vor dem eigentlichen Diebstahls des PKW´s, fand ein versuchter Diebstahl statt. Dabei wurden zwar die Türschlösser und das Lenkradschloss beschädigt, aber die Funktionen waren uneingeschränkt vorhanden.

Aus diesem Grund maß der Versicherungsnehmer dieser Tat keine weitere Bedeutung bei und meldete dies auch nicht seinem Teilkaskoversicherer. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Kläger nicht grob fahrlässig verhalten, als er das Zündschloss nicht austauschen ließ. Das Schloss funktionierte nach den unwiderlegbaren Angaben des Klägers nämlich auch nach dem offenkundigen Diebstahlversuch einwandfrei. Obwohl es ein wenig lose war, rastete die Lenkradsperre noch normal ein. Es bestand daher keine Eile, dass Schloss reparieren zu lassen. Der Kläger hat den Diebstahl seines Fahrzeugs auch nicht dadurch grob fahrlässig herbeigeführt, indem er den Fahrzeugschein – von außen nicht sichtbar – im Handschuhfach des Wagens gelassen hat.

Denn ein derartiges Verhalten ist in der Regel für einen vorher gefassten Diebstahlsentschluss nicht ursächlich, so das Gericht.

Kritisch gesehen, lassen die Richter einen ganz anderen Aspekt, nämlich den der Prävention außen vor. Für Fahrzeuge die über keine sogenannte vissible VIN (Vehicle-Identifikation-Number) verfügen, ist die Beschaffung der Fahrzeugdaten über den Fahrzeugschein erleichtert.

Zudem erfährt der Täter weitere sensible Daten, wie Geburtsdatum und Anschrift. Wer also kein zusätzliches Risiko eingehen möchte, der sollte seine
Papiere, auch den KFZ-Schein lieber sicher deponieren und das Auto nicht als Tresor betrachten. 

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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