Gefahren im Internet - Montag, 03.08.2009 11:55

Unternehmen müssen E-Mails herausgeben

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem Beschluss die Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main bestätigt, in der es um die Pflicht eines Unternehmens ging, der BaFin bestimmte E-Mails von Mitarbeitern vorzulegen. Nach der richtungsweisenden Entscheidung muss der Chemiekonzern Merck KGaA nun nach längerem Rechtsstreit E-Mails seiner Mitarbeiter an die BaFin herausgeben.

Die Klägerin hatte sich zunächst mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis dagegen gewehrt, die E-Mails seiner Mitarbeiter vorzulegen. Das Unternehmen begründete die Verweigerung damit, dass es als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für seine Beschäftigten tätig geworden sei, weil es diesen gestattet sei, das betriebliche E-Mailsystem auch für private Zwecke zu nutzen. Die Herausgabe wäre nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Fernmeldegeheimnis) in Verbindung mit § 88 des Telekommunikationsgesetzes einschlägig, so dass ein Verstoß hiergegen vorläge, wenn das Unternehmen auf die E-Mail-Accounts seiner Mitarbeiter zugegriffen hätte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Selbst wenn das Fernmeldegeheimnis zu beachten wäre, fielen die E-Mails, welche die BaFin angefordert hatte, nicht mehr unter seinen Schutz. Der Schutz endet, sobald die Nachricht beim Empfänger angekommen sei. Auf die abgespeicherten E-Mails erstrecke sich der Schutz somit nicht mehr. Im vorliegenden Fall ging es um die Herausgabe von E-Mails aus den Jahren 2005 und 2006. Diese Auffassung bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof und lehnte den Antrag des Unternehmens auf Zulassung der Berufung ab.

Tags: Crime, Emailsicherheit, Geschäftsgeheimnisse, Herausgabe, Identitätsfälschung, Konsumentenschutz, Produktsicherheit

Produktwarnungen - Montag, 14.06.2010 11:37

Löschdecken mit Verletzungsrisiken

Bei Kleinbränden sind Löschdecken in Haushalten und Gewerbe ein sinnvoller Schutz. Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Rapex) meldet allerdings vermehrt Gefahren, die selbst von der Nutzung einer Löschdecke ausgehen können. Die Sicherheitsstandards der einschlägigen europäischen Norm EN 1869 scheinen einige Hersteller nicht zu erfüllen. Vor dem Kauf einer Löschdecke sollte man sich entsprechend informieren, damit einem im Brandfall ein Produkt zur Verfügung steht, das nicht selbst nach wenigen Sekunden in Brand gerät.

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Gefahren im Internet - Montag, 28.06.2010 14:24

Schreckgespenst iPhone 4 - Produktrückruf

Die von Daily Mail berichteten iPhone 4 Rückrufe haben nur in der Welt von Twitter stattgefunden. Tatsächlich gibt es keine Rückruf-Aktion seitens Apple für das neue iPhone 4. Es handelt sich um einen Fake Account bei Twitter.

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Fahndung & Sicherstellung - Sonntag, 11.07.2010 17:12

Schmuck sichergestellt – Eigentümer gesucht

Die Polizei Köln hat ein Einbrecher-Duo (Mann 34, Frau 33) in Verdacht, in der vergangenen Woche eine Serie von Wohnungseinbrüchen im Kölner Stadtgebiet begangen zu haben. Zwecks Unterstützung der Öffentlichkeitsfahndung sind Fotos der sichergestellten Schmuckstücke auf Crimereport eingestellt. Von Seiten der Ermittler wird davon ausgegangen, dass die gezeigten Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren aus Einbrüchen der vergangenen Tage stammen.

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