- Montag, 22.11.2010 08:06

Nach einer Mitteilung der Zentralstelle der Bundesländer ist diese Rechtsansicht abwegig. Der Streit zeigt, dass das alte Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ den Nagel auf den Kopf trifft. Es gibt viele Typen von Prüfzeichen. Neben dem reinen Marketinginstrument haben sie sich bei Verbrauchern als wichtige Orientierungshilfe etabliert. Wenn ein Produkt ein Prüfzeichen trägt, bedeutet dies, dass repräsentative Muster dieses Produkts getestet, bewertet und dabei ermittelt hat, dass sie die Anforderungen des Prüfinstitutes erfüllen.
Der Verbraucher kann sicher sein, dass die geprüften Produkte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie auch weiterhin den Anforderungen entsprechen. Nach dem Fall bei OBI muss man hier wohl umdenken und konkrete Nachfragen stellen, insbesondere bei Produkten bei denen schwere Verletzungen bei einem Mangel nicht auszuschließen sind.
Wann und wie die Euromate-Produkte geprüft wurden, bleibt unklar.
Die Website gibt hierzu folgende Hinweise:
Wichtiger und zentraler Baustein und somit Erfolgsfaktor für ein Global Sourcing ist die Sicherung der vereinbarten Qualität und deren termingerechte Lieferung. Der Qualitätsanspruch von EUROMATE bezieht sich dabei sowohl auf die Produkte und Dienstleistungen als auch auf die Prozesse.
EUROMATE stellt ihre Leistungen ausschließlich OBI – die führende Marke im deutschen und europäischen Bau- und Heimwerkermarkt mit über 330 Märkten in Deutschland und über 175 OBI Märkten im Ausland – zur Verfügung.
Tags: Aufklärungspflichten, Beratung, Beratungspflichten, Beratungsverschulden, Herstellerhaftung, Konsumentenschutz, Prüfzeichen, Produktbeobachtung, Produkthaftungsgesetz, Produktkennzeichnung
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