Urteil der Woche - Montag, 03.08.2009 17:56

Tankbetrug und Auskunftspflicht des Halters

Das Amtsgericht München hat unter dem Aktenzeichen 114 C 16208/08 entschieden, dass trotz der Videoüberwachung und eindeutigen Feststellung des Kennzeichens die Halterin nur für die Tankkosten aufzukommen hat. Das Fahrzeug war verliehen.

Die Rechnung der Videoüberwachungsfirma mit satten 240 Euro muss die Beklagte nicht zahlen. Ein Vertragsverhältnis zwischen der geschädigten Tankstelle bestand nicht, da selbst nicht getankt wurde und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen im Auftrag ohne Bezahlung wegzufahren. Ebenso scheiterte die Videoüberwachungsfirma mit dem Antrag auf eine Auskunftspflicht zur Offenlegung des Bekannten. Das Gericht führte dazu aus, dass allein die Tatsache des Informationsbesitzes auf Seiten der Beklagten hierfür nicht ausreiche. Selbst wenn die Information für andere bedeutsam sind

Tags: Auskunftspflicht, Betrug, Herausgabe, Videoüberwachung

Brand - Montag, 12.07.2010 07:00

Sportwagen ausgebrannt

Ein 35 Jahre alter Sportwagen der Marke Dutton brannte komplett am 11.07.2010 an einem Feldweg der Landesstraße 228 komplett aus. Der 44-jährige Fahrzeughalter aus Erkelenz und sein 45-jähriger Beifahrer aus Mönchengladbach waren auf einer Rundfahrt. Die Männer bemerkten ein Ruckeln im Motorraum und danach eine Qualmentwicklung im Antriebsbereich.

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Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Gefahren im Internet - Montag, 28.06.2010 14:24

Schreckgespenst iPhone 4 - Produktrückruf

Die von Daily Mail berichteten iPhone 4 Rückrufe haben nur in der Welt von Twitter stattgefunden. Tatsächlich gibt es keine Rückruf-Aktion seitens Apple für das neue iPhone 4. Es handelt sich um einen Fake Account bei Twitter.

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