Auto & Verkehr - Sonntag, 05.12.2010 20:36

Unfallopfer können auf günstigere Reparaturmöglichkeit verwiesen werden.

Das Landgericht Mannheim hat sich im Oktober nach Vorgaben des Bundesgerichtshofes in zwei Verfahren (1 S 95/08, Zurückverweisung BGH VI ZR 302/08 und 1 S 163/09) mit der Frage befasst, ob der Geschädigte an nicht markengebundene und kostengünstigere Werkstätten verwiesen werden kann.

Im ersten Fall hatte der BGH vorgegeben zu klären, ob der Halter seinen Audi aus Baujahr 1997 mit einer Laufleistung von ca. 190.000 KM durchgängig in einen Markenwerkstatt haben reparieren und warten hat lassen. Dieser Nachweis gelang dem Kläger nicht, um auf Basis der Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt abzurechnen.

Der vom BGH aufgestellte Grundsatz, dass der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen darf, wenn er darlegt bzw. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt nicht abweicht, haben die Richter für gegeben angesehen.

Anders sieht es aus, wenn der Geschädigte nachweist, dass die Reparatur außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar wäre. 

Im zweiten Fall legte das LG Mannheim auch diesen Prüfansatz an. Es wurde die Gleichwertigkeit des Qualitätsstandards angenommen, nach dem zuvor geklärt worden war, dass die freie Werkstatt bei 40% ihrer Aufträge für markengebundene Autohäuser arbeitet und auch für die Versicherungswirtschaft tätig ist.

Demnach waren die Stundenverrechnungssätze, die nicht auf Großkunden kalkuliert waren, sondern höher lagen, nach Ansicht der Richter zu tragen.

Tags: Auto & Verkehr, Autohaus, Autoversicherungen, Beratung, Hilfe im Schadenfall, Rechnungsprüfung, Schadenaufwand, Schadenersatz, Schadenfälle, Urteil

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Fahndung & Sicherstellung - Samstag, 14.04.2012 16:07

Gestohlene Luxuswagen sichergestellt

Schlag auf Schlag geht es momentan bei den Schleierfahndern bei ihrer Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Am Donnerstag, 12.04.2012, konnten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim nun schon den dritten Wagen innerhalb zweier Wochen aus dem Verkehr ziehen. Diesmal griffen sich die Fahnder einen hochwertigen BMW X 6 heraus.

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