Urteile - Mittwoch, 08.12.2010 18:07

Die Richter sahen darin keine Verzögerung. Ein Bearbeitungszeitraum bzw. Prüffrist von 4 Wochen gelten als angemessen. Der Kläger bleibt nun auf den Verfahrenskosten sitzen.
Der ADAC empfiehlt deshalb, sich mindestens vier Wochen in Geduld zu üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem Kfz-Unfall den Schaden nicht sofort regulieren sollte. Letztendlich sollten mit einem Anwalt die Prognosen des Obsiegens allein mit dem Vorwurf zu langer Bearbeitungszeiten, im Einzelfall geprüft werden.
Tags: Beratung, Fristen, Schadenanzeige, Schadenaufwand, Schadenersatz, Schadenersatzforderungen, Schadenfälle, Versicherungen, Versicherungsschutz
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