Diebstahl - Dienstag, 04.08.2009 18:00

Die Lage beim Einsatz von Kartendubletten hat sich leicht entspannt mit einem geringfügigen Rückgang des Gesamtschadens. Dagegen legten die Schäden mit gestohlenen Debitkarten wieder zu.
Die Entwendung der Debitkarten erfolgt in aller Regel durch einfachen Diebstahl. Unaufmerksamkeiten der Verbraucher werden in Kaufhäusern, Geschäften und Veranstaltungen ausgenutzt. In schweren Fällen kommt es zum Diebstahl aus dem Fahrzeug, der Wohnung oder Feriendomizilen. Hier kann es auch zum Straßenraub kommen. Gelegenheiten finden die Langfinger auch am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei Beachtung der nachstehenden Tipps kann der Karteninhaber selbst für mehr Sicherheit sorgen:
• Bewahren Sie ihre Girocard (früher EC-Karte) und Kreditkarte nicht in einer gemeinsamen Geldbörse auf. Im Hotelzimmer sollten Sie den Safe nutzen. Der offene Einkaufswagen, die Badetasche am Strand und auch das Auto sind schlechtesten Alternativen für eine sichere Verwahrung. Die Beschaffungskriminellen suchen an diesen Orten zuerst. Merken Sie sich die Geheimzahl. Sorgen Sie dafür, dass kein Dritter Kenntnis von Ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Auch wenn die Anzahl der Skimming-Verfahren in Deutschland rückläufig ist, so ist doch an fremden Orten besondere Aufmerksamkeit gefragt. Decken Sie mit der Hand auf jeden Fall die Eingabe ab. Im Ausland steigen in der Urlaubszeit erfahrungsgemäß die Skimming-Verfahren zur Dublettenherstellung. Beim Einsatz von Kartendubletten im Ausland belegen Italien, Bulgarien, Frankreich und Rumänien die unrühmlichen Spitzenplätze. Außerhalb Europas wurden Dubletten vor allem in Marokko, in Südafrika, in den USA, in Brasilien und in Kanada verwendet.
• Bei Diebstahl oder Verlust raten wir zur sofortigen Sperrung. Den Missbrauch können Sie über die Hotline 01805-021021 oder 116116 verhindern. Wichtig ist, dass Sie aus dem Ausland die entsprechende Landesvorwahl (meisten 0049) berücksichtigen. Die Hotline ist rund um die Uhr zu erreichen. Der Karteninhaber ist ab dem Zeitpunkt der Sperrung von der Haftung befreit.
• Da Zahlungskarten heutzutage wie Bargeld eingesetzt werden, sollten Sie sich auch entsprechend verhalten.
Tags: Crime, Dublettenschäden, Geldautomaten, Girocard-Karten, Identitätsfälschung, Kartenlesegerät, Nicht mit mir, Sperrnummern, Täterverhalten
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