Prävention - Dienstag, 04.08.2009 16:22

Bei niedrigeren Beträgen dürfen sie die Daten mit der Terrordatei des Bundeskriminalamtes dann abgleichen, wenn der Kunde insgesamt „verdächtig“ auf den Angestellten wirkt. Der Sparkassen- und Giroverband empfiehlt Fremdkunden nach eigenem Ermessen zu kontrollieren. Eine bundeseinheitliche Praxis scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben. Teilweise kontrollieren die Banker auch schon bei Kleinbeträgen, insbesondere zur Entlastung und einheitlicher Handhabung der Mitarbeiter. Die Volks- und Raiffeisenbanken wollen nach Mitteilung des Bundesverbandes (BVR) fremde Kunden erst ab einem Geldwechsel von 15.000 Euro um den bitten. Das ist die Gesetzeslage. Im konkreten Verdachtsfall aber auch bei geringeren Beträgen. Beim Währungsumtausch müssen die Banken und Sparkassen schon ab einem Betrag von 2.500 Euro die Kundendaten abgleichen.
Tags: Crime, Geldwäschebekämpfung, Kundendaten, Sperrnummern, Terrordatei, Zukunftsforum öffentliche Sicherheit
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