Urteil der Woche - Dienstag, 04.08.2009 16:47

Der Auffahrende behauptete im Lauf des Verfahrens, dass seine Vordermänner den Unfall absichtlich herbeigeführt hätten. Die beiden wären miteinander bekannt. Der Bremsvorgang wäre völlig grundlos eingeleitet worden, was der Sohn bestätigte. Die weitere Anhörung der Beteiligten führte blitzschnell dazu, dass die Theorie der Bekanntschaft und Inszenierung als reine Schutzbehauptung erfolgte. Beide erläuterten, dass sie sich vor dem Ereignis nicht kannten und wegen der roten Ampel gestanden gestoppt hätten.
Der Hergang, die Abrechnung der Schäden nach Reparatur und die Tätigkeit der Beteiligten (Gerichtsdolmetscher, Arzt) gaben keine Anhaltspunkte für eine Manipulation her. Wegen des erlittenen Schleudertrauma wurde der Angeklagte dann auch zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.
Tags: charakterliche Ungeeignetheit, Crime, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, manipulierte Verkehrsunfälle, Rabattretter, Schutzbehauptung, Studien zum Versicherungsbetrug, unbedarfte Opfer , Unfall, Unfallprovozierer auf deutschen Straßen, Urteile
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