Brand - Mittwoch, 29.12.2010 10:22

Urteile - Feuerwerkskörper lässt Gebäudekomplex in Flammen aufgehen

(BGH, 18.09.2009, Az. V ZR75/08; OLG Stuttgart, 09.02.2010, Az. 10 U 116/09))

Dass eine Feuerwerksrakete nicht nur Freude, sondern auch viel Ärger verursachen kann, ist allgemein bekannt. Jedes Jahr brennen Gebäude, in die Raketen eingedrungen sind. In diesem Fall setzte eine Feuerwerksrakete einen Gebäudekomplex auf dem Bauernhof des Nachbarn, bestehend aus einer Scheune mit zahlreichen Nebengebäuden, in Brand. Statt gerade in den Himmel zu steigen, schwenkte die Rakete plötzlich ab und drang durch einen kleinen Spalt zwischen Außenwand und Dach in eine zwölf Meter entfernt stehende Scheune auf dem Nachbargrundstück ein, wo sie explodierte.

Dabei entstand ein Sachschaden von knapp einer halben Million Euro. Den regulierte der Feuerversicherer des Bauern zwar, nahm aber den Nachbarn, der die Rakete gezündet hatte, in Regress. Den rechtlichen Hintergrund erläutert die HUK-COBURG Haftpflichtversicherung.

Das OLG Stuttgart hielt den Regress für rechtens:

Denn auch ohne Verschulden hafte der Beklagte wegen des sogenannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs für den gesamten Schaden. Die Sache ging allerdings in Revision an den BGH. Der sah den Ausgleichsanspruch als nicht gegeben an, weil es an einem sachlichen Bezug zur Grundstücksnutzung fehlte.

Denn Silvesterfeuerwerkskörper werden üblicherweise nicht nur auf dem eigenen Grund und Boden, sondern z. B. auch auf Bürgersteigen, Straßen oder Plätzen entzündet. Nach Ansicht des BGH müsse der Beklagte nur dann für den Schaden aufkommen, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre (BGH, 18.09.2009, Az. V ZR 75/08).

Diese Frage war aber noch nicht hinlänglich geklärt, weshalb der BGH wieder an das OLG Stuttgart als Berufungsgericht zurückverwies. Im weiteren Verfahren konnte jedoch kein Verschulden nachgewiesen werden. Denn der Beklagte hatte sich an den vom Hersteller vorgegebenen Mindestabstand gehalten. Und da Fenster und Tore der Scheune geschlossen waren, hatte er zudem nicht damit rechnen können, dass die Rakete in die Scheune hatte eindringen können (OLG Stuttgart, 09.02.2010, Az. 10 U 116/09).

Tags: Beweissicherung, Brand, Brandbilanz, Brandentwicklung, Brandfolgekosten, Brandgefahr, Brandrisiko, Brandschaden, Brandursachenermittlung, Haftpflichtversicherung, Haftung, Haftungsfallen, Hilfe im Schadenfall, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Regreß, Urteile

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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