Brand - Dienstag, 04.08.2009 17:21

Einbruchspuren konnten nicht gefunden werden, dafür aber Brandbeschleuniger im Keller. Da nach den Ermittlungen der Polizei alle ins Gebäude führenden Türen vor dem Brand fest verschlossen waren. Sachverständige Benzinspuren bei der Branduntersuchung feststellten. Der Dönerimbiss wegen der Feiertage außer Betrieb (Brandausbruch 27.12.2007) und nur der Angeklagte und sein Sohn Zugang zu den Schlüsseln hatten, wurde vermutet, dass das Motiv der Brandlegung in Zusammenhang steht mit den eidesstattlichen Versicherungen. In der Verhandlung Anfang Juli 2009 wollte der ehemalige Betreiber nichts davon wissen, dass er schon mehrfach bei Gericht eine eidesstattliche Versicherung zu seiner Zahlungsunfähigkeit abgegeben habe.
Nach den Berechnungen eines vom Gericht beauftragten Wirtschaftsprüfers stand fest, dass der Familienbetrieb nur ein offizielles (versteuertes) Jahreseinkommen von 8.000 Euro erzielte. Der Familienvater blieb dabei, dass seine Geschäfte täglich 400 bis 600 Euro Einnahmen gebracht hätten. Die Söhne hätten das Geld an Wochenenden in der Disko verjubelt. Früher als von Gericht, Staatsanwalt, Versicherer und dem Angeklagten selbst erwartet, endete der Prozess am Donnerstag überraschend mit einem Freispruch. Die Vorsitzende, Richterin Hartmann-Garschagen begründete die schnelle Entscheidung damit, dass mit endgültiger Sicherheit der Auftragsbrand nicht nachgewiesen hätte werden können. Selbst dann nicht, wenn die finanzielle Notsituation schon ein starkes Motiv gewesen sei um die Versicherungssumme zu kassieren.
Tags: Brand, Brandserie, Brände ohne Ende, geringe Aufklärungsquote, Richterspruch, Schlossaustausch, Versichertengemeinschaft, vorsätzliche Brandstiftung
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