Brand - Dienstag, 04.08.2009 17:21

Eigenbrandstiftung nicht nachweisbar

Letmathe/Hagen

Vor der 1. Strafkammer des Hagener Landgerichts hatte sich der 54-jährige türkische Betreiber eines Imbiss zu verantworten. Die typischen Betrugsindizien einer Eigenbrandstiftung und das Aussageverhalten sprachen zunächst deutlich gegen den Versicherungsnehmer. Er hatte bei seinem Versicherer eine Schadensmeldung von 30.000 Euro eingereicht und befand sich selbst in finanziell angespannter Situation.

Einbruchspuren konnten nicht gefunden werden, dafür aber Brandbeschleuniger im Keller. Da nach den Ermittlungen der Polizei alle ins Gebäude führenden Türen vor dem Brand fest verschlossen waren. Sachverständige Benzinspuren bei der Branduntersuchung feststellten. Der Dönerimbiss wegen der Feiertage außer Betrieb (Brandausbruch 27.12.2007) und nur der Angeklagte und sein Sohn Zugang zu den Schlüsseln hatten, wurde vermutet, dass das Motiv der Brandlegung in Zusammenhang steht mit den eidesstattlichen Versicherungen. In der Verhandlung Anfang Juli 2009 wollte der ehemalige Betreiber nichts davon wissen, dass er schon mehrfach bei Gericht eine eidesstattliche Versicherung zu seiner Zahlungsunfähigkeit abgegeben habe.

Nach den Berechnungen eines vom Gericht beauftragten Wirtschaftsprüfers stand fest, dass der Familienbetrieb nur ein offizielles (versteuertes) Jahreseinkommen von 8.000 Euro erzielte. Der Familienvater blieb dabei, dass seine Geschäfte täglich 400 bis 600 Euro Einnahmen gebracht hätten. Die Söhne hätten das Geld an Wochenenden in der Disko verjubelt. Früher als von Gericht, Staatsanwalt, Versicherer und dem Angeklagten selbst erwartet, endete der Prozess am Donnerstag überraschend mit einem Freispruch. Die Vorsitzende, Richterin Hartmann-Garschagen begründete die schnelle Entscheidung damit, dass mit endgültiger Sicherheit der Auftragsbrand nicht nachgewiesen hätte werden können. Selbst dann nicht, wenn die finanzielle Notsituation schon ein starkes Motiv gewesen sei um die Versicherungssumme zu kassieren.

Tags: Brand, Brandserie, Brände ohne Ende, geringe Aufklärungsquote, Richterspruch, Schlossaustausch, Versichertengemeinschaft, vorsätzliche Brandstiftung

Diebstahl - Freitag, 09.07.2010 21:01

Umfangreiches Werkzeug gestohlen

In der Nacht zum Freitag wurden in Löhne drei Fahrzeuge eines Dachdeckerunternehmens an der Lübbecker Str. aufgebrochen. Aus den Fahrzeugen wurde umfangreiches Werkzeug gestohlen. Neben Akku-Bohrhämmern waren auch Bohrschrauber, Hand- und Kettensägen sowie Schlagbohrmaschinen das Ziel der Täter.

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Versicherungsbarometer - Dienstag, 29.06.2010 10:43

Haftpflichtversicherung wird teurer

In diesem Jahr werden viele Haftpflichtversicherer ihre Prämien anheben müssen. Bereits zum 01.07.2010 rechnen Analysten mit einer Beitragsanpassung um bis zu fünf Prozent. Die Erweiterung des Deckungsumfanges und die immer teurer werdenden Schäden sind die Hauptgründe der Preisanhebung.

Die Aufdeckung des Brillenkartell durch das Bundeskartellamt wird die Haftpflichtversicherer in diesem Jahr noch nicht spürbar entlasten können. Erste Regresse der Versicherer werden nach dem vollständigen Abschluss der Verfahren zu erwarten sein. Der Gesamtschaden durch die Preisabsprachen wird sich ohnehin schwer berechnen lassen, da nicht alle Versicherer das Merkmal "Brillenschaden" in ihren Datenbeständen hinterlegt haben.

Unerwartete Unterstützung bei der Aufklärung dubioser Haftpflichtschäden erhalten die Versicherer aus dem Elektronik- und Fotobereich. Falschangaben zum Schadenhergang können durch Härtetests der Hersteller schneller aufgeklärt werden.

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Gefahren im Internet - Montag, 28.06.2010 14:24

Schreckgespenst iPhone 4 - Produktrückruf

Die von Daily Mail berichteten iPhone 4 Rückrufe haben nur in der Welt von Twitter stattgefunden. Tatsächlich gibt es keine Rückruf-Aktion seitens Apple für das neue iPhone 4. Es handelt sich um einen Fake Account bei Twitter.

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