Diebstahl - Montag, 03.01.2011 11:29

Einbrecher informieren sich bei CSI im Abendprogramm

Im aktuellen Polizei-Newsletter wird der Frage nachgegangen, woher das Täterwissen stammt und ob die Spurensicherung der Polizei bei Einbruchdiebstählen meist sinnlos ist?

Grundlage der Diskussion ist eine kleinere Studie am Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in der ausgeführt wird, dass die Sicherung von daktyloskopischen Spuren in Zusammenhang mit Einbruchdiebstählen meist nicht zu einer Aufklärung der Tat beiträgt.

Im Rahmen der (nicht repräsentativen) Studie konnte gezeigt werden, dass in lediglich 0,2 % der untersuchten Einbruchdiebstähle die Sicherung von Spuren zur Aufklärung der Taten beigetragen hat.

Im Hinblick auf diese sehr geringen Erfolgsaussichten und den zeitlichen sowie personellen Aufwand lässt sich daher der Sinn von daktyloskopischen Spurensicherungen kritisch hinterfragen.

Eine Ursache für die geringen Erfolgsaussichten könnte in einer „zunehmenden Sensibilisierung potentieller Täter durch ‚Lehrfilme‘ im Abendprogramm der Fernsehsender (z. B. CSI)“ gesehen werden, so die Verfasser des Polizei-Newsletter.

Dass die Tatortbefundung und Beweissicherung bis zur Überführung des oder der Täter ein weiter mühsamer Weg sein kann und auch dieser nicht ohne Aufwand bzw. Kosten möglich ist, steht bei der Studie nicht im Vordergrund, sondern das Anschieben der Diskussion zur Nutzenabwägung.

Eine Internetrecherche und Auswertung der Pressemitteilungen durch www.Crimereport.de für 2010, insbesondere auch für Dezember 2010 erweckt eher den Eindruck, dass erfolgreiche DNA-Suchläufe und Spurenvergleiche gerade im Bereich Einbruchdiebstahl dem Ergebnis der Studie widersprechen könnten.

Für Spurensicherungsexperten (Einbruch / Brand) kann neben mechanischen und elektronischen Spurenträgern auch die Daktyloskopie den entscheidenden Hinweis bringen, dass im Haus, Wohnung oder Gewerbe eine fremde Person eingedrungen ist. Fehlen bei der „Kriminaltechnischen Untersuchung“ (KTU) typische Einbruchsmerkmale, so kann der Betroffene nur auf die Erfahrung des sachverständigen Ermittler oder Schadenregulierer des Versicherers hoffen, der in der Interessenabwägung Plausibilitätsdefizite sowie mögliche Trugspuren zum Wohl des betroffenen Kunden ausräumt oder mit Blick auf eine Vortäuschung erhärtet.

Sachverständige wie das kriminaltechische Prüflabor von Manfred Göth (www.goeth.com) oder das Team um Wolfgang Lang ( www.brandursachen.com ) ziehen neben Fachleuten der Elektronik (z.B. Auslesen von Einbruch- und Brandmeldeanlagen) auch Spezialisten wie Frau Dr. Silke Brodbeck vom Blutspureninstitut (www.blutspureninstitut.com) hinzu.

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Fahndung & Sicherstellung - Samstag, 14.04.2012 16:07

Gestohlene Luxuswagen sichergestellt

Schlag auf Schlag geht es momentan bei den Schleierfahndern bei ihrer Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Am Donnerstag, 12.04.2012, konnten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim nun schon den dritten Wagen innerhalb zweier Wochen aus dem Verkehr ziehen. Diesmal griffen sich die Fahnder einen hochwertigen BMW X 6 heraus.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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