Brand - Donnerstag, 06.08.2009 09:34

Nach unserer Berichterstattung vom 20.06.2009 und der zwischenzeitlich erfolgten Verurteilung der Auftragsbrandstifterin, wird nun am 10.08.2009 zu der Beteiligung des Auftragsgebers verhandelt. Martina S. hatte den Hauseigentümer als eigentlichen Initiator des Brandes schwer belastet.
Die P Versicherung hatte Ende 2008 noch über 56.000 Euro Schadenersatz geleistet. Für die Brandstiftung soll K. der Brandstifterin eine Entlohnung in Form einer Entschuldung und eines Autos versprochen haben.
Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor. Dies hat zur Folge, dass diese auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn ich in den Fällen des § 306a Strafgesetzbuch (schwere Brandstiftung) einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringe oder in der Absicht handele, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, wie z.B. einen Betrug sowie Versicherungsmissbrauch (§§ 263, 265 StGB).
Nach einer Verurteilung von K. wird die Rückforderung des Versicherers folgen.
Erstbericht: www.crimereport.de/news/artikel/50/
Tags: Auftragsbrandstifterin, Auftragsbrandstiftung, Brandbeschleuniger, Brandentwicklung, Crime, Regress, Verhandlungstermin, Versicherungsmissbrauch, Vortäuschen von Straftaten
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