Urteile - Mittwoch, 12.01.2011 07:35

Das verdeckte Verkehrsschild und die Geldbuße!

Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich mit dem Geschehen, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht mit einem Bußgeld betraft werden darf, wenn ein Verkehrszeichen nicht zu erkennen war (AZ: III-3 RBs 336/09). Im gegenständlichen Gerichtsfall ging es um einen Taxifahrer, der in einer Tempo-Zone 30, mit einer Geschwindigkeit von über 70 kn/h geblitzt wurde. Vom Amtsgericht Herford wurde er wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 Euro verklagt.

In seiner hiergegen beim OLG Hamm eingelegten Rechtsbeschwerde machte der Kläger geltend, dass er das Verkehrsschild, mit dem die Tempo-30 Zone angekündigt wurde, nicht wahrnehmen konnte, weil er zum Tatzeitpunkt durch Baum- und Buschwerk zugewachsen war.

Im Übrigen war er ortsunkundig. Diese Beschwerde hatte teilweise Erfolg. Das OLG Hamm hob den Bußgeldbescheid des AG Herford auf und verurteilte den Taxifahrer lediglich zu einer Strafe von 35,00 Euro für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 20 km/h.

Es gilt noch immer der Sichtbarkeitsgrundsatz: Die Beweisaufnahme des Gerichts ergab, dass unstreitig das Verkehrszeichen durch das Baum- und Buschwerk so zugewachsen, dass es nicht zu ersehen war.

Demnach konnte er auch nicht den Beginn der Tempo 30-Zone erkennen. Das hat aber nach Meinung des Gerichts zur Folge, dass das Verkehrsschild keine Verbindlichkeit entfaltet hat - denn für die Wirksamkeit von Verkehrszeihen gilt noch immer der Sichtbarkeitsgrundsatz.

Nach diesem Grundsatz sind Verkehrsschilder so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrzeugführer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann.

Dies gilt auch, wenn infolge von Abnutzung oder durch Witterungsbedingungen (z.B. Schnee) - oder eben auch durch Pflanzbewuchs - das Verkehrszeichen unkenntlich ist, verliert dieses Zeichen seine Wirksamkeit. In diesem Urteil blieb aber die Frage ungeklärt, ob ein ortsunkundiger Autofahrer, der mit einem Navigationsgerät mit Anzeige der Verkehrsschilder oder Tempolimits ausgestattet ist, auch ungeschoren davon gekommen wäre.

Das gesamte Urteil finden Sie hier.


Tags: Pressemitteilung, Urteil, Urteile, Verbraucherinformation, Verkehrssicherheit

Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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