Ratgeber & Recht - Montag, 17.01.2011 00:00
Bei dem vorgesehenen Recht zu Sammelklagen sollen Verbraucher ihre Rechtsansprüche in einer gemeinsamen Zivilklage bündeln können. Dies soll Schadensersatz- und Unterlassungsklagen betreffen.
Die Kommissare Almunia, Reding und Dalli sehen die Notwendigkeit, die kollektive Rechtsdurchsetzung zum Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen zu verbessern.
Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten fordert auch der vzbv.
Auch wenn Verbraucherverbände seit 1977 mit der AGB-Unterlassungsklage gegen verbraucherfeindliche Vertragsklauseln vorgehen können, so der vzbv, bestehe immer noch das Problem, dass Verbraucher keinen direkten Erstattungsanspruch haben und bei Bagatellschäden nicht klagen würden, mit der Folge, dass Unrechtsgewinne beim Unternehmen blieben.
Gleichgelagerte Fälle vor Gericht gebündelt entscheiden zu können stärke nicht nur die Position der Verbraucher, sondern entlaste auch die Gerichte. Kündigen zum Beispiel Energieversorger Preiserhöhungen an, können derzeit Verbraucherverbände nicht feststellen lassen, ob diese Erhöhungen zulässig sind. Betroffene Verbraucher müssen derzeit selbst klagen oder unter Vorbehalt zahlen, obwohl es in einem solchen Fall um viele gleichgelagerter Sachverhalte geht. Der vzbv schlägt ein Musterfeststellungsverfahren vor indem sich einmalig klären ließe, ob eine Forderung grundsätzlich berechtigt sei.
Desweiteren sieht der vzbv einen Handlungsbedarf bei der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. Der Verbraucher muss derzeit beweisen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös gibt und dass das Unternehmen vorsätzlich wettbewerbswidrig gehandelt hat. Der Gesetzgeber sollte hier laut vzbv die Beweisführung erleichtern, damit sich unlautere Geschäftspraktiken nicht weiter lohnen würden. Wer unredlich agiere, müsse auch die damit erwirtschafteten Gewinne zurückführen.
Wer sich weiter zu diesem Thema informieren will, kann die Broschüre "Recht durchsetzen, Verbraucherrechte stärken" beim vzbv herunterladen.
Tags: Ratgeber, Ratgeber & Recht, Verbraucherinformation, Verbraucherschutz
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