Ratgeber & Recht - Montag, 17.01.2011 00:00

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Sammelklagen für Verbraucher erleichtern, neuer Anlauf für EU-Richtlinie

Bereits auf dem europäischen Wettbewerbstag am 5. Mai 2010 in Madrid hatte EU-Wettbewerbskommissar Almunia eine gemeinsame Konsultation mit Kommissionskollegen zum Thema Sammelklagen agekündigt. Am 12.10.2010 wurde ein neuer Anlauf zur Einführung von Sammelklagen beschlossen, Wettbewerbskommissar Almunia kündigte einen Richtlinienvorschlag zum 2. Halbjahr 2011 an.

Eine Stärkung der kollektiven Verbraucherrechte wird angestrebt

Bei dem vorgesehenen Recht zu Sammelklagen sollen Verbraucher ihre Rechtsansprüche in einer gemeinsamen Zivilklage bündeln können. Dies soll Schadensersatz- und Unterlassungsklagen betreffen.

Die Kommissare Almunia, Reding und Dalli sehen die Notwendigkeit, die kollektive Rechtsdurchsetzung zum Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen zu verbessern.

Verfahrenserleichterung durch Bündelung

Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten fordert auch der vzbv. 

Auch wenn Verbraucherverbände seit 1977 mit der AGB-Unterlassungsklage gegen verbraucherfeindliche Vertragsklauseln vorgehen können, so der vzbv,  bestehe immer noch das Problem, dass Verbraucher keinen direkten Erstattungsanspruch haben und bei Bagatellschäden nicht klagen würden, mit der Folge, dass Unrechtsgewinne beim Unternehmen blieben.

Gleichgelagerte Fälle vor Gericht gebündelt entscheiden zu können stärke nicht nur die Position der Verbraucher, sondern entlaste auch die Gerichte. Kündigen zum Beispiel Energieversorger Preiserhöhungen an, können derzeit Verbraucherverbände nicht feststellen lassen, ob diese Erhöhungen zulässig sind. Betroffene Verbraucher müssen derzeit selbst klagen oder unter Vorbehalt zahlen, obwohl es in einem solchen Fall um viele gleichgelagerter Sachverhalte geht. Der vzbv schlägt ein Musterfeststellungsverfahren vor indem sich einmalig klären ließe, ob eine Forderung grundsätzlich berechtigt sei.

Unrechtsgewinne sollten zurückgeführt werden

Desweiteren sieht der vzbv einen Handlungsbedarf bei der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. Der Verbraucher muss derzeit beweisen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös gibt und dass das Unternehmen vorsätzlich wettbewerbswidrig gehandelt hat. Der Gesetzgeber sollte hier laut vzbv die Beweisführung erleichtern, damit sich unlautere Geschäftspraktiken nicht weiter lohnen würden. Wer unredlich agiere, müsse auch die damit erwirtschafteten Gewinne zurückführen.

Wer sich weiter zu diesem Thema informieren will, kann die Broschüre "Recht durchsetzen, Verbraucherrechte stärken" beim vzbv herunterladen.

Tags: Ratgeber, Ratgeber & Recht, Verbraucherinformation, Verbraucherschutz

Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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