Prävention - Donnerstag, 06.08.2009 12:56

Die Versicherungswirtschaft hat seit April die Selbstkontrolle der Versicherten durch Einblick in das zentrale Datensystem geschaffen. Das in die Jahre gekommene Altsystem war seit 1991 mit den Datenschutzbehörden entwickelt worden und musste nun überarbeitet werden.
Wer sich über die im HIS eingetragenen Daten informieren möchte, kann sich in schriftlicher Form an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin wenden.
Das berechtigte Interesse an der Beauskunftung und die Identifikation sind durch Vorlage einer beidseitigen Kopie des Personalausweises nachzuweisen. Detailprüfung und Rückantwort erfolgen in aller Regel nach 14 Tagen. Der Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller erfährt so, ob er gemeldet ist und welches Unternehmen diese Meldung vorgenommen hat. Mit diesen Erkenntnissen kann er sich dann für Detailfragen an den jeweilig meldenden Versicherer wenden. Im Anschreiben an den GDV sollte zu Namens- und Adressänderungen hingewiesen werden, insbesondere dann, wenn die Personaldokumente noch nicht geändert wurden. Das erleichtert die Suche und verhindert unvollständige Auskünfte. Weitere Identifizierungshilfen z.B. im Unfallbereich sind auch amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer.
Auf telefonische Anfragen werden unter der kostenlosen Rufnummer 0800 33 99 399 weitere Informationen über das HIS angeboten.
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