Urteile - Mittwoch, 26.01.2011 07:01

Durch das Ausweichmanöver landete das Fahrzeug in der Böschung der Gegenfahrbahn und wurde beschädigt. Den Fahrzeugschaden machte der Fahrzeugbesitzer im Rahmen der Rettungskosten bei seinem Teilkaskoversicherer geltend.
Der Versicherer jedoch hielt dieses Ausweichverhalten für grob fahrlässig.
Seines Erachtens nach, hätte er den Fuchs überfahren sollen, um einen größeren Fahrzeugschaden zu vermeiden. Der Teilkaskoversicherer erklärte sich nur bereit, einen Teil der Kosten zu tragen - dagegen wurde Klage eingereicht.
Das LG Trier stimmte aber der Teilablehnung des Versicherers zu. Nach Ansicht des Gerichts wäre das Fahrzeug weniger beschädigt worden, wenn der Fuchs überfahren worden wäre, als jetzt durch das Ausweichmanöver im Graben zu landen.
Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kommt die Quotenregelung zum Tragen, d.h. der Versicherer musste sich nur mit 40 % an den Schadenkosten beteiligen.
Der Kläger wäre damit aber noch gut weggekommen, denn wäre er einem Eichhörnchen ausgewichen, hätte es gar kein Geld gegeben.
Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherung, Beweissicherung, Fahrzeugschäden, Hilfe im Schadenfall, Kaskoversicherung, Versicherung, Versicherungen, Versicherungsschutz, Wildunfall
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.