Brand - Dienstag, 11.08.2009 09:14

Die einzige Zeugin verlas lediglich wie im eigenen Prozess eine schriftliche Aussage. Zu weiteren Hintergründen, insbesondere Fragen bezüglich der Rolle des Angeklagten, schwieg die Zeugin.
Von Seiten der Verteidiger waren Widersprüche in der Aussage aufgezeigt worden.
Inwieweit die weitere Einlassung auch aufschlussreich gewesen wäre zu früheren ungeklärten Bränden, blieb damit auch offen. Die Zeugin zählte in den meisten Fällen zu den Verdächtigen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Zeugin durch eine weitere Anhörung selbst belastet hätte.
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Tags: Auftragsbrandstifterin, Betrugsvorwurf, Brand, Brandbeschleuniger, Brände ohne Ende, Crime, Freispruch, Vortäuschen von Straftaten
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