- Donnerstag, 10.02.2011 09:50

Diebstahl muss bei naheliegender Vortäuschung bewiesen werden

Die Richter des Landgericht Coburg (LG) und Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hatten sich mit der Frage zu befassen, ob eine Versicherung den vollen Nachweis dafür erbringen muss, dass der Diebstahl eines Autos nur vorgetäuscht wurde oder auch Tatsachen ausreichen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Vortäuschung des Versicherungsfalles nahelegen.

In dem aktuellen Fall wurde ein Mercedes für 20.000 Euro gekauft unter dem Hinweis des Vorhalters, dass dieser noch im Februar 2008 einen Heckschaden erlitten hatte. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden damals auf 20.000 Euro. Bereits vor der Diebstahlmeldung ging bei der Polizei und dem Versicherer ein anonymer Hinweis ein, dass das betreffende Fahrzeug in Berlin gestohlen gemeldet werden würde.

Tatsächlich dauerte es nur 18 Tage und der Sohn des Versicherungsnehmers zeigte den Diebstahl des Fahrzeuges an.

Die konkreten Fragen nach reparierten oder nicht reparierten Vorschäden vor dem Diebstahl verneinte der Kläger in den Fragebogen der Polizei und Versicherung. Vor diesem Hintergrund hatten die Richter des LG und OLG die Weigerung der Versicherung, für den behaupteten Diebstahl aufzukommen, zu bewerten, zumal die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinem ausreichenden Ergebnis führten.

In der Urteilsbegründung des Landgerichts Coburg (LG Coburg, Urt. v. 10.08.2010 - 23 O 826/09) und dem bestätigenden Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG, 15.10.2010, veröffentlicht 14.01.2011 - 1 U 89/10) stellten die Richter klar, dass die Versicherung nicht den vollen Beweis des vorgetäuschten Diebstahl erbringen muss, sondern im Zweifel auch für den Versicherer zu entscheiden ist, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung bestehe.

Neben dem Schreiben des Hinweisgebers hatten die Richter erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Klägers. In der Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass entgegen der Behauptungen des Klägers und von ihm benannter Zeugen mehrere Werkstattaufenthalte nach dem Kauf mit umfangreichen Reparaturen erforderlich waren, obwohl beteuert wurde, dass es ein keine nennenswerten Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug gegeben habe.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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