Urteil der Woche - Dienstag, 11.08.2009 15:16

Verdachtsermittlung
Durch den Detektiveinsatz konnte belegt werden, dass es einerseits keine Reisebuchung gab und andererseits hierfür der angegebene Reiseveranstalter fehlte. Die Firma war bereits abgemeldet und gehörte früher dem Vater der Beklagten.
Strafanzeige und rechtskräftige Verurteilung
Nach diesem Ergebnis erstattete der Versicherer Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Die Betreiberin des Reisebüros wurde rechtskräftig verurteilt.
Kostenersatz
Für den Detektiveinsatz entstanden Kosten von etwa 1.900 Euro. In dieser Höhe leitete der Versicherer seinen Regress ein. Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass der Versicherer durchaus in der Lage gewesen wäre die Ermittlungen selbst zu tätigen. Das Amtsgericht sah das ganz anders und sprach den vollen Regressbetrag zu. Der Versicherer musste sich in die Lage bringen sachgerecht gegen die unberechtigten Ansprüche eine Verteidigungslinie zu schaffen. Hierbei muss er sich im Betrugsfall nicht auch noch Gedanken machen über eine kostengünstige Recherche die allein im Interesse des Betrügers stehe.
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Tags: Detektivkosten, Kassengriff, Kostenersatz, rechtskräftige Verurteilung, Regreß, Urteil, Verdachtsermittlung
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