Urteil der Woche - Dienstag, 11.08.2009 18:03

Falschangaben zur Laufleistung

Landgericht Dortmund Falschangaben zu wertbestimmenden Faktoren können nur in geringem Umfang toleriert werden. Bei der Fahrleistung kneifen die Gerichte ein Auge zu, wenn die Angaben des Versicherungsnehmers nicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Laufleistung abweichen.

In dem am 15.04.2009 entschiedenen Fall (Aktenzeichen 22 O 71/08) musste das Landgericht von vorsätzlichen Falschangaben ausgehen. Nicht nur der Kaufpreis für das im Juli 2007 erworbene Fahrzeug stieg merklich an, sondern gleichzeitig verjüngte sich der Tachostand.

In der Schadenmeldung fehlten dann auch die aufrichtigen Angaben zum Kaufpreis mit 33.000 und einem Kilometerstand von 181.500. Der Versicherungsnehmer präsentierte seinem Kaskoversicherer einen Kaufpreis von 36.000 und eine Laufleistung von fast 59.500.

Auch die genaue Beantwortung der Fragen nach früheren Schadenereignissen wurde wahrheitswidrig mit „Nein“ beantwortet, so dass das Landgericht aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens die Interessen des Versicherers gefährdet sah. Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Kläger mit Vorsatz gehandelt hat und wies die Klage vollends ab.

Tags: berechtigte Interessen der Versicherers, Crime, Falschangaben der Laufleistung, Hinweis- und Informationssysteme, Kostenersatz, Urteile, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben

Produktwarnungen - Montag, 17.10.2011 08:00

Überhitzungsgefahr bei SAAB 9-3 und 9-5

Durch eine defekte Verbindung am Motorblock kann unter Umständen die Heizung der Modelle Saab 9-3 und 9-5 überhitzen und einen Brand im Fahrzeug verursachen.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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