Urteil der Woche - Freitag, 14.08.2009 20:11

Allerdings muss gegen einen dritten Angeklagten gegen den ebenfalls eine sechsjährige Haftstrafe verhängt worden war, neu verhandelt werden. Die Strafhöhe muss geprüft werden.
Mit einem Versicherungsbetrug in Millionenhöhe wollte das Trio Geld für das Terrornetzwerk beschaffen (Aktenzeichen Az: 3 StR 552/08).
Nach den Feststellungen des OLG waren die Angeklagten ab Herbst 2004 damit beschäftigt Lebensversicherungen in Höhe von mehr als 4,3 Millionen Euro abzuschließen. Nur ein Teil der Verträge war unterschrieben als der große Coup aufflog.
Tags: Bundesgerichtshof, El-Kaida, Freiheitsstrafen, Staatsschutzsenat, Terrornetzwerk, Urteile, Versicherungsbetrug
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