Gefahren im Internet - Sonntag, 03.04.2011 21:55

Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist:
Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.
Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren.
Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten Rechners erfolgen kann.
Generell gilt:
Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.
Tags: Internetbetrüger, Internetkriminalität, Internetsicherheit, Warnmeldung, Warnmeldungen, Warnmitteilungen
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