Betrug - Samstag, 15.08.2009 12:10

Hohe Dunkelziffer bei der Vortäuschung einer Unfallflucht

Unfallermittler der Polizei gehen davon aus, dass etwa 50% der Unfallfluchtanzeigen vorgetäuscht sind, sich dies aber schwer beweisen lässt. Die Motivation in der Beschuldigung des Unfall verursachenden Phantoms liegt häufig in der Angst eigenes Fehlverhalten einzugestehen, den wirtschaftlichen Folgen und dem Druck des Partners oder Fahrzeugbesitzer zu begegnen. Schnell ist die Idee geboren, dass der Versicherer doch der richtige Sparringspartner wäre.

Das hat sich auch ein 23-jähriger Corsa-Fahrer aus dem Sauerland gedacht als er am 29.07.2009 von der Fahrbahn der Kreisstraße ab kam und an einem Straßenbaum gelandet war.

Der Sachschaden lag locker bei 4.000 Euro und auch die mitfahrende Freundin wurde leicht verletzt. Den aufnehmenden Beamten präsentierte das Pärchen dann die Geschichte von dem ominösen entgegenkommenden roten Kleinwagen, welcher die Kurve geschnitten habe und abgehauen sei.

Der junge Fahrer bekam kalte Füße nach dem Vorhalten von Widersprüchen, insbesondere aufgrund der von der Polizei vorgenommen Presseveröffentlichung zum Zeugenruf. Von der Staatsanwaltschaft Arnsberg ist die Einleitung eines Strafverfahrens zu prüfen wegen Falschaussage und Vortäuschung einer Straftat.

Wenn die Sache schon beim Versicherer angemeldet ist, dann wird auch wegen Versicherungsmissbrauch und ggf. Betrug zu ermitteln sein.

Tags: berechtigte Interessen der Versicherers, Betrugsvorwurf, Falschangaben, Führerscheinentzug, Hinweis- und Informationssystem, Kostenersatz, Notrufmissbrauch, Schadenmeldung, Versicherungsmissbrauch, vorgetäuschter Wildunfall, vorsätzlich falsche Angaben, Vortäuschen von Straftaten

Brand - Dienstag, 07.09.2010 09:34

Trennschleifen, Sicherheitsvorschriften und Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit der Frage der groben Fahrlässigkeit auseinandergesetzt und bewertet, ob ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften von Berufsgenossenschaften ausreichen um den Versicherungsschutz zu gefährden, selbst wenn sie nicht polizeiliche und genau genommen auch nicht einmal behördliche, sondern nur körperschaftliche Sicherheitsvorschriften sind.

Das Trennschleifen in unmittelbarer Nähe zum gefüllten Benzintank und relativer Nähe zur Kraftstoffleitung, ohne den Benzintank zuvor entleert zu haben, Schutzbleche angebracht zu haben, oder die Kraftstoffleitung abgeklemmt zu haben, stellt auch in subjektiver Hinsicht einen besonders groben Sorgfaltsverstoß dar.

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Produktwarnungen - Montag, 14.06.2010 11:37

Löschdecken mit Verletzungsrisiken

Bei Kleinbränden sind Löschdecken in Haushalten und Gewerbe ein sinnvoller Schutz. Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Rapex) meldet allerdings vermehrt Gefahren, die selbst von der Nutzung einer Löschdecke ausgehen können. Die Sicherheitsstandards der einschlägigen europäischen Norm EN 1869 scheinen einige Hersteller nicht zu erfüllen. Vor dem Kauf einer Löschdecke sollte man sich entsprechend informieren, damit einem im Brandfall ein Produkt zur Verfügung steht, das nicht selbst nach wenigen Sekunden in Brand gerät.

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Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

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