Betrug - Samstag, 15.08.2009 12:10

Das hat sich auch ein 23-jähriger Corsa-Fahrer aus dem Sauerland gedacht als er am 29.07.2009 von der Fahrbahn der Kreisstraße ab kam und an einem Straßenbaum gelandet war.
Der Sachschaden lag locker bei 4.000 Euro und auch die mitfahrende Freundin wurde leicht verletzt. Den aufnehmenden Beamten präsentierte das Pärchen dann die Geschichte von dem ominösen entgegenkommenden roten Kleinwagen, welcher die Kurve geschnitten habe und abgehauen sei.
Der junge Fahrer bekam kalte Füße nach dem Vorhalten von Widersprüchen, insbesondere aufgrund der von der Polizei vorgenommen Presseveröffentlichung zum Zeugenruf. Von der Staatsanwaltschaft Arnsberg ist die Einleitung eines Strafverfahrens zu prüfen wegen Falschaussage und Vortäuschung einer Straftat.
Wenn die Sache schon beim Versicherer angemeldet ist, dann wird auch wegen Versicherungsmissbrauch und ggf. Betrug zu ermitteln sein.
Tags: berechtigte Interessen der Versicherers, Betrugsvorwurf, Falschangaben, Führerscheinentzug, Hinweis- und Informationssystem, Kostenersatz, Notrufmissbrauch, Schadenmeldung, Versicherungsmissbrauch, vorgetäuschter Wildunfall, vorsätzlich falsche Angaben, Vortäuschen von Straftaten
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