Versicherungen - Donnerstag, 14.04.2011 15:55
Der 53-jährige Mann und seine 50-jährige Lebensgefährtin stellten zunächst im Dezember 2009 eine Sterbeurkunde des Standesamtes St. Wendel her, die den Tod des Mannes für den November 2009 bescheinigte.
Gleichzeitig beschloss das Paar sich als Anwälte mit Sitz in Saarbrücken auszugeben.
Unter dem Briefkopf dieser Anwälte reichten sie die gefälschte Sterbeurkunde zu Beginn des Jahres 2010 bei den Lebensversicherungsgesellschaften ein.
Diese verfügten die Auszahlungen an die 50-Jährige, die als Begünstigte in den Verträgen vorgesehen war, so dass ein Schaden in 6-stelliger Höhe entstand.
Im Rahmen einer im Juni 2010 durch die 50-Jährige als angebliche Erbin vorgelegten Erbschaftssteuererklärung entstanden an der Echtheit der Sterbeurkunde erste Zweifel.
Umfangreiche Ermittlungen durch Beamte der KPI erhärteten diesen Verdacht. Die beiden Beschuldigten wurden aufgrund eines im März 2010 ergangenen Haftbefehls wegen Betruges und Urkundenfälschung am heutigen Morgen in Saarlouis festgenommen.
Bei der Festnahme stellten die Beamten einen 5-stelligen Bargeldbetrag sicher. Der Mann wurde nach erfolgter Vorführung beim AG Saarbrücken in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, die Frau in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken eingeliefert.
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