Fahndung & Sicherstellung - Donnerstag, 21.04.2011 07:55

Der Lkw war bis zum Dach gefüllt mit Schrott und von einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung war hierbei nichts zu sehen. Die herbeigerufene Verkehrspolizei zog sofort die Kfz-Papiere ein und verfügte, dass das Fahrzeug wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit ohne polizeilichen Begleitschutz den Amtsplatz nicht verlassen dürfe. Um sich ein Bild über das wahre Ausmaß zu machen, ließen die Zöllner den Lkw komplett entladen. Hierbei verstärkte sich der Verdacht, dass gegen das Abfallrecht verstoßen wurde.
Aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente schaltete das Zollamt Ingolstadt die zuständigen Fachleute der Regierung von Oberbayern ein.
Diese begutachteten die Ladung, verhängten ein sofortiges Ausfuhrverbot und leiteten ein Bußgeldverfahren gegen den Exporteur ein. "Es kommt hin und wieder vor, dass Schrott falsch deklariert und exportiert wird, um sich so die Kosten für die Entsorgung zu sparen", erklärte Martin Neumann vom Hauptzollamt Augsburg.
In solchen Ladungen finden sich dann häufig auch Kfz-Teile aus Diebstählen. Die Täter wissen, dass die Zuordnung zu den Straftaten einer Puzzlearbeit gleichen.
Tags: Diebstahlradar, Fahndung, Sicherstellung, Zollfahndung
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