Urteil der Woche - Dienstag, 18.08.2009 15:50

Im vorliegenden Fall hatte die Versicherungsnehmerin gemeldet, dass sie auf ein vorausfahrendes Taxi aufgefahren sei. Erst einen Monat später meldete ein Anwalt Zweifel an und erteilte ein Regulierungsverbot. Das war nach Ansicht der Richter viel zu spät um den Ermessensspielraum des Versicherers noch einzuengen.
Hierbei war auch zu beachten, dass das Opfer eines Verkehrsunfalles nicht nur gegen den Fahrer und Halter einen Anspruch hat, sondern auch ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer besteht. Dementsprechend würde der Direktanspruch gegen den Willen des Gesetzgebers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) ins Leere laufen, wenn der Haftpflichtversicherer dem Regulierungsverbot des Versicherungskunden immer entspräche.
Der Versicherer ist kein Hellseher und auch nicht direkt Unfallbeteiligter, so dass der Kunde nicht ernsthaft erwarten kann, dass der Versicherer bei einem zunächst klaren Auffahrschaden die Schadenbearbeitung aussetzt und den Anspruchsteller in der Warteschleife hängen lässt. Wäre die Klägerin damals Anspruchstellerin gewesen, so hätte sie für dieses Geschäftsgebaren sicherlich kein Verständnis gezeigt.
Nutzt der Versicherer hingegen trotz konkreter Hinweise und einer besseren Sachkunde seinen Ermessensspielraum zur Prüfung berechtigter und unberechtigter Ansprüche nicht aus, so bestehen für den Versicherungskunden durchaus Chancen sich gegen die Höherstufung im Schadenfall zu wehren.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherer nicht mit bloßen Schutzbehauptungen zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes konfrontiert wird. Beim prüfenden Versicherer sollte der Versicherungskunde rechtzeitig objektive Zweifel an der Verursachung gemeldet und auf vorliegende oder noch zu erhebende Sachbeweise hingewiesen werden.
Siehe hierzu auch: www.crimereport.de/news/artikel/139/
Tags: fingierte Unfälle, Gerichtsurteile, Hinweis- und Informationssysteme, Kriminalitätsbekämpfung, Schadenaufwand, Schadenfreiheitsrabatt, Schadenmeldung, Schutzbehauptung, unwahre Angaben, Urteile zu Versicherungen, Verdachtsermittlung
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