Diebstahl - Mittwoch, 19.08.2009 07:41

Gebrauchtteilemarkt für Navigationsgeräte in Frage gestellt

Düsseldorf

Das deutsche Versicherungsrecht ist kompliziert – und wenn die Kaskoversicherung nicht so will, wie der Versicherungskunde erwartet – oder umgekehrt-, dann treffen sich die Widersacher zu Klärung der Frage, ob es einen Sondermarkt für gebrauchte Navigationsgeräte gibt, vor dem Amtsgericht. In dem aktuellen Fall entschied sich das Amtsgericht gegen den Kaskoversicherer. Das fest eingebaute und gestohlene Navigationssystem muss auch dann voll ersetzt werden, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.

Der vom Kaskoversicherer vorgenommene Verweis auf einen Gebrauchtteilemarkt oder ein Altersabzug (neu für alt) muss der Versicherungskunde nicht akzeptieren.

Aus dem vier Jahre alten Fahrzeug des Geschädigten war das vom Hersteller installierte Navigationsgerät entwendet worden. Für den Einbau des neuen Gerätes in der Markenwerkstatt wollte die Kaskoversicherung die angefallenen Kosten nicht vollständig tragen.

Der Kaskoversicherer argumentierte, dass ein vier Jahre altes Gerät zum Zeitwert zu ersetzen sei und dieser bei einem seriösen Händler mit ca. 1.000 Euro ermittelt wurde. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 42 C 9779/09 vom 25.06.2009) beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Überprüfung des vom Kaskoversicherer behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationsgeräte.

Nach eingehender Marktbeobachtung teilte der Sachverständige dem Amtsgericht mit, dass er den Sondermarkt für Gebrauchtteile nicht hätte feststellen können. Das Amtsgericht verurteilte den Kaskoversicherer zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes.

Siehe auch Trendwende der Kfz-Kriminalität:

www.crimereport.de/news/artikel/134/

Tags: Kaskoversicherung, Kostenerstattung, Navigationsgerät, Service, Teilediebstahl, Urteile

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Produktwarnungen - Montag, 17.10.2011 08:00

Überhitzungsgefahr bei SAAB 9-3 und 9-5

Durch eine defekte Verbindung am Motorblock kann unter Umständen die Heizung der Modelle Saab 9-3 und 9-5 überhitzen und einen Brand im Fahrzeug verursachen.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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