Diebstahl - Mittwoch, 19.08.2009 07:41

Der vom Kaskoversicherer vorgenommene Verweis auf einen Gebrauchtteilemarkt oder ein Altersabzug (neu für alt) muss der Versicherungskunde nicht akzeptieren.
Aus dem vier Jahre alten Fahrzeug des Geschädigten war das vom Hersteller installierte Navigationsgerät entwendet worden. Für den Einbau des neuen Gerätes in der Markenwerkstatt wollte die Kaskoversicherung die angefallenen Kosten nicht vollständig tragen.
Der Kaskoversicherer argumentierte, dass ein vier Jahre altes Gerät zum Zeitwert zu ersetzen sei und dieser bei einem seriösen Händler mit ca. 1.000 Euro ermittelt wurde. Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 42 C 9779/09 vom 25.06.2009) beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Überprüfung des vom Kaskoversicherer behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationsgeräte.
Nach eingehender Marktbeobachtung teilte der Sachverständige dem Amtsgericht mit, dass er den Sondermarkt für Gebrauchtteile nicht hätte feststellen können. Das Amtsgericht verurteilte den Kaskoversicherer zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes.
Siehe auch Trendwende der Kfz-Kriminalität:
Tags: Kaskoversicherung, Kostenerstattung, Navigationsgerät, Service, Teilediebstahl, Urteile
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