Betrug - Samstag, 22.08.2009 13:38

Die nun verhängte Gesamtstrafe von glatten fünf Jahren Haft, basiert auch auf der Erkenntnis, dass sich Mehmet C.
nach Feststellungen der Darmstädter Richter nicht lange an Auflagen hält.
In Hamburg wurde ihm die Anwaltszulassung bereits 2002 entzogen.
Mehmet C. war damals zunächst untergetaucht.
Bei einer Darmstädter Anwaltskanzlei schlüpfte er 2006 unter. Dort entwickelte er nach Mitteilung der Richterin Bunk neue Methoden des Abrechnungsbetruges mittels fiktiver Rechtschutzfälle.
Im Einvernehmen mit seiner damaligen hat C. nach der Überzeugung des Gerichtes 2006 und 2007 die Rechtsschutzversicherungen um etwa 65 000 Euro geprellt. Obwohl die Kanzleiinhaberin in 2007 überraschend verstarb, führte Mehmet C. das einträgliche Geschäft mit den Versicherern auf eigene Faust weiter.
In die Tatausführung verstrickte er junge Anwältinnen, welche großes Glück hatten, dass die Polizei und Versicherer die alleinige Tatausführung von Mehmet C. untermauern konnten. Ansonsten wären die Anwaltszulassungen gefährdet gewesen.
Tags: Betrug, Crime, GDV, geringe Aufklärungsquote, Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, HIS, Kassengriff, Prävention, Richterspruch, Risikoprophylaxe, Sicherheitskreislauf, Sicherheitsmängel, Urteile, Versicherungsbetrug
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