Urteil der Woche - Montag, 24.08.2009 09:10

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass der 57-jährige Betreiber mit einer umfangreichen Historie an Rechtsbrüchen nicht die nötige Eignung habe das Gastgewerbe eines Espressos zu führen (Aktenzeichen 2008/04/0201). Seit 1993 bis etwa 2007 war er kontinuierlich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und verurteilt worden.
Der Gastwirt war neuerlich rechtskräftig zu sechs Monaten verurteilt worden, weil er mit einem fingierten Sachschaden einer Versicherung das Geld entlocken wollte. Die Konzession wurde daher nach Ansicht der Verwaltungsgerichtshofes zu Recht eingezogen worden.
Tags: charakterliche Ungeeignetheit, Kurzmeldung, Restaurantbrände, Risikoprophylaxe, Urteile, Versicherungsmissbrauch, Vertrauen
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