Betrug - Dienstag, 07.06.2011 05:46
Ende 2004 hatten Beamte des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn festgestellt, dass immer wieder dieselbe Ladung Mobiltelefone aus Großbritannien in die Schweiz ausgeführt und von dort kurze Zeit später wieder nach Deutschland eingeführt wurde. Die Zöllner vermuteten illegale Praktiken und informierten die Zollfahndung in Radolfzell. Diese ermittelte im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim gemeinsam mit Steuerfahndern aus Konstanz und britischen Zollfahndern einen umfangreichen Einfuhrumsatzsteuerschwindel.
Von Oktober 2004 bis Februar 2006 führte eine siebenköpfige Bande mit Sitz in England Handys im Gesamtwert von fast einer Milliarde Euro aus der Schweiz nach Deutschland ein.
Da die Handys unmittelbar in andere EU-Staaten weitergeliefert werden sollten, wurde die deutsche Einfuhrumsatzsteuer nicht erhoben. Tatsächlich wurden die Telefone nach Großbritannien gebracht.
Dort wurden sie zur Verschleierung der beteiligten Firmen und Personen einige Male weiterverkauft, bevor sie letztlich wieder in die Schweiz ausgeführt wurden.
Der in Großbritannien ansässige Exporteur erhielt die britische Umsatzsteuer in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwertes erstattet. Die für die Einfuhr der Handys in England fällige Steuer wurde jedoch nie gezahlt - bei dem vorgeschobenen ersten Empfänger der Ware handelte es sich um einen sogenannten "Missing Trader":
Vor Abführung der Umsatzsteuer wurde die Empfängerfirma geschlossen und der Inhaber verschwand spurlos.
Allein in Deutschland konnten die Fahnder der Gruppierung 1.836 Einzeltaten nachweisen. Die durch die vorschriftswidrige Lieferung hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer beträgt 156 Millionen Euro.
In zwei Geschworenenprozessen wurden im britischen Birmingham jetzt sieben Täter zu Haftstrafen zwischen 4 und 15 Jahren verurteilt.
Die Erkenntnisse und Aussagen zweier Radolfzeller Zollfahnder trugen maßgeblich zur Urteilsfindung des Gerichts bei. Die Ermittlungen gegen einen belgischen Geschäftsmann, der die Handys in der Schweiz immer wieder an- und verkaufte, sind derzeit noch im Gange.
Zusatzinformation:
Die deutsche Regierung plant, für die Einfuhr bestimmter risikobehafteter Waren das sogenannte "Reverse-Charge-Verfahren" einzuführen. Hierbei ist der vorsteuerabzugsberechtigte Warenempfänger für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich, nicht mehr wie sonst üblich der leistende Unternehmer. Dies soll Umsatzsteuerkarusselle verhindern.
Das Zollfahndungsamt Stuttgart - Dienstsitz Radolfzell - ist im gesamten Land Baden-Württemberg zuständig für die Bekämpfung der Hinterziehung von Einfuhrabgaben.
Tags: Fahndung, Zollfahndung
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