Freizeit & Reise - Freitag, 24.06.2011 11:30

Zoll warnt vor Trickbetrug nach Urlaubsreise

Bei Zoll und Polizei liegen inzwischen mehrere Anzeigen von Urlaubsrückkehrern vor. Reisende sollen für nicht verzollte Urlaubsmitbringsel mehrere Tausend Euro zahlen, sonst drohen die Betrüger mit Strafanzeige.

Urlauber schildern folgende Vorgehensweise der Betrüger:

Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers. Hier wurden sie aufgefordert, dem Händler für die erworbenen Artikel einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr nach Deutschland vorzulegen.

Geschehe dies nicht, drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Gleichzeitig erfolge eine Anzeige bei den deutschen Behörden.

Den Schreiben war bereits eine Zahlungsaufforderung in Betragshöhen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.

Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher geschilderten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen.

Die Behörde bittet betroffene Reisende, sich in ähnlichen Fällen an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden, um die Betrüger umfassend und zielgerichtet verfolgen zu können.

Urlaubern empfiehlt der Zoll zusätzlich:

Einen wirksamen Schutz vor Betrug und Erpressung bietet die ordnungsgemäße Verzollung der anmeldepflichtigen Urlaubsmitbringsel bei der Einreise nach Deutschland.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen für Ihre Souvenirs. Hilfe und Beratung finden Sie bei den Beamten Ihrer zuständigen Zollstelle oder unter www.zoll.de.

Tags: Abzockfallen, Betrugsdelikte, Ratgeber & Recht, Zollfahndung

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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