Brand - Montag, 04.07.2011 11:34

Die Boutique lief seit längerer Zeit mit Verlusten und so kam man auf die Idee die überzählige Ware in dem Geschäft in der Indesstraße in Eschweiler zu entsorgen und dafür die Versicherungssumme zu kassieren, so der Angeklagte in seinem Geständnis. Brennbares Material gab es in dem Anwesen genug. Die im Geschäft angehäuften Klamotten tränkte der frühere Brandmeister mit Spiritus. Als Zündquelle setzte er eine Kerze ein.
Die Rauchgasentwicklung hatte der Täter falsch eingeschätzt. Ein Mieter im Haus erlitt eine Rauchvergiftung und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Tat sei aus Liebe erfolgt, so der geständige Brandmeister.
Mit der Schadensumme des Versicherers hätte die Anstifterin ihre Außenstände begleichen und das Geschäft in Heinsberg weiterführen können. Für den Schadensausgleich sollte der Versicherer zwischen 30. und 50.000 Euro zahlen.
Für den eigentlichen Brandstifter verhängte das Strafgericht eine mildere Strafe, er muss nun drei Jahre und neun Monate absitzen.
Tags: Brand, Brandbeschleuniger, Brandbilanz, Brandermittler, Brandfolgekosten, Brandrisiko, Brandschaden, Brandstiftung, Brandursachenermittlung, Urteil
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